Zur Zeit ist es sehr schwierig mit der Klage. Die MP’s haben nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch bis zum 2008 Zeit, den Vertrag Verfassung- und Europarecht konform zu gestalten. Die Sache ist also noch in der Schwebe. Erst wenn der Vertrag da ist, könnte man weitere Schritte einleiten. Es macht keinen Sinn gegen ein Vertrag zu klagen, der nicht einmal ratifiziert ist. Es ist auch unklar, ob der Monopolstaatsvertrag so kommt.
Man könnte allenfalls den Beschluss der MP’s, den Monopolstaatsvertrag bis zum 2008 zu verabschieden als Klagegegenstand in Erwägung ziehen. Denn wer vorsätzlich und im vollem Bewusstsein ein verfassung- und europarechtwidrigen unterschreibt, macht sich schadensersatzpflichtig. Eine Klage bringt meiner Meinung jedoch nicht viel.
Bei der Klage wegen entgangener Kursgewinne muss man darlegen und beweisen können, dass einem tatsächlich die Gewinne aufgrund eines bestimmten Ereignisses entgangen sind. Für Schadensersatzklage gilt das gleiche. Mann muss zunächst beweisen und darlegen müssen, dass der Schade überhaupt gerade wegen eines bestimmter Handlung entschaden ist (Ursächlichkeit). An der Börse ist es schwierig – die Gegenseite wird sicherlich sagen, so ist die Börse – mal geht’s unter mal geht’s auf.
Fazit: wir müssen noch die Ratifizierung des Vertrages abwarten. Dann hat man die Substanz, wogegen man klagen kann.
Was dies hier angeht: "Denn irgendwie muß man doch den Leuten auf die Finger klopfen können."
Bin ich mir 100% sicher, dass die die EU-Kommission und - wenn's so weit kommt - EuGH machen werden. ;)
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