21.03.2007 Wirtschaft ots
"Europäischer Glücksspielmarkt im Umbruch: EU-Kommission entscheidet sich in Form von begründeten Stellungnahmen in drei anhängigen Vertragsverletzungsverfahren zur Einleitung der nächsten Stufe"
"Klare Warnung der EU-Kommission in Richtung Deutschland,Österreich und Frankreich
Wien (ots) - Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2006 ausgehendvon entsprechenden Beschwerden privater Glücksspielanbieter gegensieben EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel226 EG-Vertrag eingeleitet und im Herbst 2006 zusätzlich Deutschland,Frankreich und Österreich ein Mahnschreiben übermittelt*: Im Zuge derVertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in Fragestehenden nationalen Glücksspielregelungen mit geltendem EU-Rechtvereinbar sind. Nach der Beantwortung des schriftlichenAuskunftsersuchens der EU-Kommission durch die MitgliedstaatenDänemark, Finnland und Ungarn beschloss die Kommission, dieseVerfahren durch eine begründete Stellungnahme in die nächste Phase zuführen.
Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den VerfahrenGambelli und Placanica stellt die Entscheidung der EU-Kommission, dieVertragsverletzungsverfahren gegen drei Mitgliedstaatenweiterzuverfolgen, eine weitere Bestätigung der bwin Rechtsauffassungdar. In Ermangelung von Sekundärrecht - Glücksspiel wurde von derDienstleistungsrichtlinie ausgenommen - ist es nun an derEU-Kommission zu beurteilen, ob oder inwieweit der Umgang einzelnerMitgliedstaaten mit dem Thema Glücksspiel EU-konform in Sinn vonArtikel 49 (Dienstleistungsfreiheit) EU-Vertrag ist.
Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandetenBeschränkungen nicht beseitigt, kann sie den Gerichtshof derEuropäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen.
Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO: "Wir begrüßen die Entscheidungder EU-Kommission, die eine Bekräftigung des Placanica-Urteils desEuGH vom 6. März 2007 darstellt. Die Entscheidung zur Weiterführungvon drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung inRichtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtigvorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspielsumgehend zu beseitigen." "So lange sich die nationalen Gesetzgeberauf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereicheinigen können, sind nationale Regelungen an der im EG-Vertragverankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie amDiskriminierungsverbot zu messen und jegliche Beschränkungen an denin den Entscheidungen Gambelli und Placanica präzisiertenErfordernissen zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund sind Länder wieFrankreich aufgerufen, eine EU-konforme Glücksspielgesetzgebung zuerarbeiten. bwin würde derartige Prozesse wie schon in derVergangenheit gerne konstruktiv unterstützen," ergänzt bwin Co-CEOManfred Bodner.
* Ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag istin drei Stufen gegliedert ist: das Aufforderungsschreiben bzw.Mahnschreiben, die mit Gründen versehene Stellungnahme und dieAnrufung des Gerichtshofs.
Die erste Stufe bildet ein förmliches Auskunftsverlangen im Rahmender Untersuchung des betreffenden Falles und bleibt vertraulich. Zuder mit Gründen versehenen Stellungnahme und der eventuellen Anrufungdes Gerichtshofs veröffentlicht die Kommission jedoch in der Regeleine Pressemitteilung, um die Öffentlichkeit über das Verfahren inKenntnis zu setzen.
In bestimmten Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für dieBürger sind (etwa wenn es sich offensichtlich um einen Verstoßhandelt, der Anlass zu zahlreichen Beschwerden gegeben hat), kann dieKommission beschließen, bereits ab Übermittlung desAufforderungsschreibens eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.
Auch wenn sie kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, kanndie Kommission - sofern sie es für sinnvoll erachtet - einePressemitteilung zu einer bestimmten Situation veröffentlichen, diesie als Verstoß gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriftenansieht. Sie kann jedoch auch nach Abschluss eines Verfahrens dieGründe für ihr Handeln darlegen oder die europäischen Bürger über dieerzielten Ergebnisse unterrichten.
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