Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass du auf dem völlig falschen Pfad bist. Zunächst woher kommt denn die Erkenntnis, dass der Insolvenzverwalter "proportional" zum Erfolg bezahlt wird. Kleiner Exkurs: Der Insolvenzverwalter erhält für sein Gutachten bzw. über die Feststellung ob die Kosten des Verfahrens aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können ein Honorar. Gegenstandswert die Masse. Ist man geschickt, mehr. Reicht die Masse nicht aus, dann zahlt die Staatskasse und das Verfahren wird nicht eröffnet. Das Verfahren ist eröffnet. Nun kriegt der betreuende Insolvenzverwalter für einen Insolvenzplan als auch für jeden Monat der Betreuung oder auch Überwachung Geld.Ein Insolvenzplan wird aber nicht zwingend erstellt. Nur wenn es mit Erfolg gekrönt wird. Wenn der Insolvenzverwalter nun schnell wäre, dann würde er für seinen Erfolg gar kein Geld mehr bekommen.Schlussrechnung; Feierabend. Insofern blöd. Also ziehen wir die ganze Angelegenheit. Grundsätzlich bewegen sich natürlich alle Insolvenzverwalter im Rahmen Ihrer gesetzlichen Möglichkeiten. Aber gegen Geld verdienen haben die auch nichts. Im Übrigen wird ein Anwalt in Deutschland nicht erfolgsorientiert bezahlt. Soweit die Theorie. Ist nun mal so. Wirtschaftlich betrachtet bringt ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren kein Geld. Zieh ich ein Verfahren in die Länge, dann kann ich Monat für Monat aus der Masse Geld bekommen. Soweit ich weiß, machen das deutsche Insolvenzverwalter nicht. Die sind im Regelfall auf einen schnellen Abschluss bedacht und wollen ein insolventes Unternehmen so schnell als möglich dem Markt wieder zu führen. Wer Böses denkt....................! Aber der Grundsatz bleibt: Ohne Insolvenz, kein Insolvenzverwalter und damit auch kein Geld für den Insolvenzverwalter. Noch Fragen, Euer Ehren! Aber Freedoc, wenn du Langeweile hast lies die Insolvenzordnung. Ist zwar trocken, aber beantwortet viele Fragen. Schönen Tag |