Die Harmonie ist geradezu unheimlich. Es wirkt geradzu, als seien sich alle Beteiligten über das Wesentliche längst einig. Im Saal 618 des Kriminalgerichts Moabit in Berlin sitzen ein Staatsanwalt und eine Staatsanwältin dem Angeklagten Markus Frick mit seinem Verteidiger gegenüber, zwischen ihnen die Richter. Ein harter Schlagabtausch wäre zu erwarten, schließlich geht es um viel. Es ist der bedeutendste Prozess wegen Kursmanipulation in Deutschland.
In der Anklageschrift hat der Staatsanwalt 49 Fälle der Marktmanipulation aufgeführt. Frick zählte einst zu den einflussreichsten Börsentippgebern Deutschlands. Sogar eine eigene Fernseh-Show moderierte er. Fast 80 Mio. Euro wurden auf Konten und Depots mehrerer Personen im gesamten Fallkomplex eingefroren. Über 20 000 Anleger sollen seinen Tipps gefolgt sein.
Kein Vorsatz nachzuweisen
Einen Teil der Vorwürfe hat Frick schon am ersten Prozesstag Anfang März eingeräumt: Ja, er habe bei einigen Aktienempfehlungen eigene Interessen verschwiegen. Nie aber habe er bewusst wertlose Papiere empfohlen. Gerade dieser Punkt ist interessant, denn Börsenbeobachter und auch Leser seiner Börsendienste warfen ihm genau das vor.
Doch auf eine heftige Kontroverse über diesen Punkt warten die Zuhörer auch am vierten Verhandlungstag vergebens. Vorsatz sei dem Angeklagten halt nicht nachzuweisen gewesen, bescheidet der Staatsanwalt den Journalisten später vor dem Verhandlungssaal. Es gehe nur noch um das Verschweigen eigener Interessen. Richter betrachtet bloße Kursreaktion
Doch auch da hält der vorsitzende Richter einige Fälle der Anklage für wenig überzeugend. Er folgt damit weitgehend der Einschätzung von Fricks Verteidiger. Als unwahrscheinlich sah er unter anderem an, dass Tipps im auflagenschwachen Börsenbrief „Markus Frick Inside“ Kurse beeinflusst haben.
In einem anderen Fall ist ihm der Kursanstieg nach der Empfehlung zu gering. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte den Fall in ihrer Analyse als Kursbeeinflussung eingestuft, denn ein stärkerer Kursanstieg sei nur deswegen nicht zu beobachten gewesen, weil auf Veranlassung von Frick so viele Aktien verkauft worden sein. „Kann sein, kann nicht sein“, meint der Richter und legt den Punkt zur Seite. Wird allerdings nur die bloße Kursreaktion ohne Handelsvolumina der Beteiligten betrachtet, führt das zu einer paradoxen Situation: Je mehr Aktien ein Kursmanipulateur nach seiner Kaufempfehlung auf den Markt wirft, desto wahrscheinlicher wird ein deutlicher Kursanstieg verhindert. Und umso geringer wäre nach dieser Argumentation die Gefahr strafrechtlicher Folgen. Einiges Geld würde Frick bleiben
Insgesamt kann sich der Richter eine Gesamthaftstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, vorstellen. Hinzu käme eine Gewinnabschöpfung: Sichergestelltes Geld aus den Aktientransaktionen der übrig bleibenden Anklagepunkte würde an den Staat verfallen. Zum Volumen äußert er sich nicht konkret. Es wäre wohl ein Betrag zwischen 40 und 45 Mio. Euro. 45 Mio. Euro liegen bei der Merck Finck Bank für eine SI Finanz auf Mauritius. Sie habe aber eine Verzichtserklärung abgegeben.
Die Einbeziehung der Gibo GmbH in das Verfahren, die ebenfalls Aktien im Fall Frick hielt, hebt der Richter wieder auf. Bei ihr hatte Frick nach eigenen Angaben über ein Treuhandverhältnis das Sagen. Frick würde demnach Geld bleiben, und das wäre auch so gewollt. Der Richter spricht von einer „Härteklausel“. Frick könne daraus etwaige Ansprüche von Anlegern bedienen. Prozessende kommenden Donnerstag zu erwarten
Der Fall steche im Bereich Kursmanipulation „schon etwas nach oben heraus“, sagt der Richter. Doch einen Anlass für eine vollstreckbare Freiheitsstrafe sieht er nicht. Frick habe nichts verschleiert, sich kooperativ verhalten und viel zur Schadenswiedergutmachung getan. Frick hat nach eigenen Angaben Vergleiche mit Anlegern über insgesamt 4,6 Mio. Euro geschlossen.
Das Prozessende erwartet der Richter am kommenden Donnerstag. Bis dahin können sich die Beteiligten überlegen, ob sie mit dem Strafrahmen leben könnten. Alles andere wäre eine Überraschung angesichts des Auftretens vor Gericht. Nur einige Zuhörer stören die Harmonie. „Sie müssen mehr kämpfen“, ruft eine aufgebrachte Zuhörerin dem Staatsanwalt nach Verhandlungsende zu. „Das ist ein Riesenfall. Der kann doch nicht so ausgehen.“
http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/...edium=Newsletter
Ja es fällt jeder selber in die Grube schön das der Anleger wieder was lernt! |