Elektrolyseure direkt am Windpark. Man glaubt ja gar nicht was es da für Vorschriften und Beschränkungen gibt.....zumindest bei uns!
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Bringewat: Neues PtG-Konzept kennt nur Sieger Berlin (energate) - Erstmals hat eine Behörde in Deutschland einen Elektrolyseur als zulässiges Windenergievorhaben im Außenbereich bewertet. Jörn Bringewat von der am Projekt beteiligten Kanzlei von Bredow Valentin Herz erklärt im Interview, wie das Konzept funktioniert und wie sich daraus ein Markt für grünen Wasserstoff entwickeln lässt. energate: Herr Bringewat, in einem Projekt wurde ein Elektrolyseur als zulässiges Windenergievorhaben im Außenbereich bewertet. Was bedeutet das konkret? Bringewat: In diesem konkreten Projekt kann ein Elektrolyseur nahe eines bestehenden Windparks im bauplanungsrechtlichen Außenbereich errichtet werden. Dies ist ein großer Erfolg, da der Außenbereich nach dem gesetzlichen Leitbild grundsätzlich nur für ausgewählte 'privilegierte Vorhaben' zur Verfügung stehen soll, wozu Elektrolyseure nach dem reinen Gesetzeswortlaut zunächst nicht unbedingt gehören. Wird dem Vorhaben aber ein Betriebskonzept zu Grunde gelegt, nach dem der Betriebsstrom für den Elektrolyseur ausschließlich aus dem Windpark stammt, ist ein solcher Elektrolyseur als ein der Windenergienutzung dienendes Vorhaben einzuordnen. Der Elektrolyseur nimmt dann an der Privilegierung der Windenergienutzung teil. Planungsrechtlich eröffnet dieser Umstand die Möglichkeit, Windparks ohne bauleitplanerischen Aufwand mit Elektrolyseuren zu ergänzen, um insbesondere zu Zeiten, in denen der Windpark aus Netzgründen 'abgeregelt' werden würde, ökologisch sinnvoll Wasserstoff herzustellen, der dann klimaneutral im Mobilitäts- oder Wärmesektor weiterverwendet werden kann. energate: Lassen sich aus der Entscheidung Schlüsse für weitere Vorhaben ziehen? Bringewat: Auf jeden Fall. Zwar handelt es sich bei der Entscheidung zunächst natürlich um einen Einzelfall, der andere Genehmigungsbehörden nicht bindet. Allerdings ist die Entscheidung aus Sicht einer zutreffenden Rechtsanwendung nicht in Frage zu stellen, da das betreffende Elektrolyseurprojekt aufgrund seines Betriebskonzeptes auch bei Netzengpässen die weitere Windenergienutzung ermöglicht und nebenbei als Systemdienstleistung die Allgemeinheit entlastet. Im Prinzip müsste dieses Konzept längst von der Politik aktiv gesteuert und unterstützt werden, da es nur Sieger hat. Würde man es weiterdenken, etablierte sich überdies ein Markt für das Produkt 'grüner Wasserstoff' und beispielsweise die Mobilitätsfrage könnte abseits der Batterieelektrik auch noch einmal neu gedacht werden. energate: Welche rechtlichen Hürden stehen PtG-Projekten weiterhin im Weg? Bringewat: Einerseits werden Elektrolyseure mit den vollen gesetzlich induzierten Strompreisbestandteilen belastet. Es gibt zwar verschiedene denkbare Konstellationen, in den jedenfalls Letztverbraucherabgaben teilweise 'eingespart' werden können. Diese fordern aber mitunter spezielle Betriebskonzepte, die die Vorhabenumsetzung unnötig erschweren. Wenn aber Elektrolyseure systemdienlich betrieben werden, sind diese Belastungen nicht einzusehen. Darüber hinaus bestehen umfangreiche Melde- und Dokumentationspflichten, die hohen administrativen Aufwand erfordern. Und schließlich wird ein Elektrolyseur nach derzeitiger behördlichen Praxis immer als 'Industrieemissionsanlage' eingeordnet, mit der Folge, dass für ein solches Vorhaben zwingend ein umfangreiches und teures förmliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Insgesamt führt das zu Erschwernissen, die Vorhabenträger abschrecken und fast immer die schwieriger Wirtschaftlichkeit der Projekte begründen. Hier ist die Politik gefragt, zukunftsgerichtet einzugreifen. Die Fragen stellte Karsten Wiedemann, energate-Redaktion Berlin.
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