Quelle: https://www.bcl.com.pg/
.....nicht ganz aktuell aber immer noch gültig. :-)
BCL
PNG-Mine
Medienmitteilungen Bougainville Copper widerlegt SMLOLA-Fehlinformationen bcl-admin 21. Juli 2021 Unternehmensankündigungen , Aktuelles , Medienmitteilungen 642 Ansichten 4
Bougainville Copper Limited (BCL) weist nachdrücklich die Behauptung zurück, ihr sei in einem „Wahrzeichen-Fall“ vor dem Obersten Gerichtshof von Victoria (Australien) „ein schwerer Schlag versetzt worden“.
Diese wurden in einem am 19. Juli im Post Courier veröffentlichten Artikel gemacht. Es ist bedauerlich, dass BCL keine Gelegenheit gegeben wurde, auf eine völlig voreingenommene Auslegung eines Gerichtsurteils zu reagieren.
Die angesprochene Angelegenheit war weder ein Meilenstein noch ein schwerer Schlag für BCL. Stattdessen lehnte das Gericht den Antrag des Unternehmens auf Erteilung einer verfahrensrechtlichen Ermittlungsanordnung für RTG Mining Inc (ein Unternehmen von den Britischen Jungferninseln) und ein australisches Unternehmen namens Central Exploration Pty Ltd das Minengebiet Panguna.
Die Landbesitzergruppe SMLOLA hat zuvor RTG als Partner in einem Joint-Venture-Vorschlag zur Neuentwicklung der Mine nominiert. Diesem Vorschlag fehlte jedoch die Unterstützung der Autonomen Regierung von Bougainville und anderer separater Landbesitzer.
BCL beantragte 2018 im Rahmen seiner Untersuchungen, ob im Projektgebiet rechtswidrige Zahlungen geleistet wurden, um den Interessen von BCL zu widersprechen und die Gunst des konkurrierenden Vorschlags zu fördern.
Obwohl der Oberste Gerichtshof von Victoria den Antrag von BCL ablehnte, berührt dies nicht das Recht des Unternehmens, gerichtliche Rechtsbehelfe einzulegen. Die Entscheidung hat lediglich zur Folge, dass die RTG verpflichtet wäre, die Unterlagen erst nach Verfahrenseröffnung vorzulegen.
Auch die Behauptung, dass Mitglieder der SMLOLA, und nur sie, die üblichen Landbesitzer seien und nur sie das Recht hätten, den Zugang zum Minengelände Panguna zu gewähren oder zu verweigern, ist völlig irreführend.
Das Gericht stellte fest, dass die SMLOLA zwar gegründet wurde, um die Interessen von gewöhnlichen Grundeigentümern zu vertreten, aber nie als „anerkannte“ Grundeigentümerorganisation nach dem Bergbaugesetz von 2015 registriert wurde und daher keine rechtliche Anerkennung nach diesem hat.
Außerhalb des Gerichtsverfahrens sind hartnäckige Behauptungen der SMLOLA, die Interessen aller üblichen Grundeigentümer zu vertreten, schlichtweg falsch.
BCL besitzt weiterhin Mietrechte in Bezug auf Panguna, die einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren vor dem Nationalgericht von PNG unterliegen.
BCL ist heute ein überwiegend im Besitz von PNG und Bougainvillean befindliches Unternehmen und wird von den üblichen Landbesitzern stark unterstützt.
........und bei RTG scheint es im Moment auch nicht so rund zu laufen. Eigentlich von Anfang an absehbar. Ärgerlich nur das dieses Kapitel viel Zeit und Kraft kostet. Ein Termin für eine Entscheidung vor dem Nationalgericht von PNG würde aber wieder mehr Bewegung in den Handel bringen. ;-)
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