Grundsätzlich hat PRAWDA Recht: "kein Diskussionsbedarf, da laut Grundgesetz die Todesstrafe verboten ist." und dem Beitrag von J.R. Ewing stimme ich in Bezug auf den ersten Absatz uneingeschränkt zu.
Die Aussage im zweiten Absatz: "Das Argument, der Staat würde sich bei Einführung der Todesstrafe auf eine Stufe mit dem Mörder stellen, überzeugt mich hingegen nicht.", überzeugt mich gleichfalls nicht, da hier völlig verschiedene "Sachverhalte" vorliegen, dennoch könnte man zu dem Schluss gelangen, dass - alles in allem betrachtet - die Todesstrafe nur einem einzigen Zweck dient. ???Sie befriedigt die Gier nach Rache. Durch die Befriedigung dieser Gier stellt sich der Staat in seiner Rechtschaffenheit selbst in Frage, denn er sieht die Elemente der Rache und der fortlaufenden Erzeugung von Opfern und Folgeopfern als ein der Rechtsmittel würdiges Produkt an???
Ray Krone aus Arizona darf sich Nummer 100 einer schreckenerregenden Statistik in den USA nennen. Über 112 (Stand December 9, 2003 - Original: Dec. 9, 2003 - A Pennsylvania man today became the 112th person to be freed from death row because of factual innocence after prosecutors announced they are dropping charges against him.) Unschuldige sind nun seit 1976 aus dem Todestrakt entlassen, wieviel Menschen sind unschuldig vom Staat hingerichtet worden und wieviel Männer und Frauen haben nicht die finanzielle und juristische Unterstützung ein gerechtes Strafmass zu bekommen oder sogar ihre Unschuld zu beweisen?
Nach meinen Informationen sind mind. 23 Fälle im Zeitraum von 1900-1987 bekannt, bei denen in den USA Unschuldige hingerichtet wurden. Das erscheint wenig und aktuellere Zahlen liegen mir nicht vor, jedoch ist nicht schon einer, der unschuldig hingerichtet wird, einer zu viel? Welche "Dunkelziffer" gibt es in diesem Zusammenhang; könnte so etwas in D'land nicht auch passieren?
MT
PS Kalli, "Todesstrafe, wenn die Tat (Mord) ohne Zweifel nachgewiesen worden ist (also keine Indizienurteil)."; ja wenn, aber selbst dann ... Schwieriges Thema! |