Ich halte die Kanzlei Tilp eigentlich fachlich für fähig. Das Problem welches sich meiner Meinung nach ergibt, ist, dass sie bzgl. Wirecard zu viele Kunden haben. Es ist wohl einfach nicht möglich bei 60.000 Interessenten, auf jeden Einzelfall individuell einzugehen und zu beraten. Deshalb ist vieles automatisiert und wird dem Einzelnen ggf. nicht gerecht.
Ich selbst habe mich dort auch angemeldet. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, welche auch Kapitalschäden abdeckt. Nach Telefonaten mit meiner Versicherung, sagte diese auch eine evtl. Kostenübernahme für die Vertretung im Insolvenzverfahren zu. Sie braucht dazu jedoch die Deckungsanfrage durch die Kanzlei (Tilp). Bisher ist diese jedoch noch nicht dort eingegangen. Tilp hat für diese Deckungsanfrage von mir bereits alle nötigen Vollmachten und Dokumente erhalten. Jetzt ist die große Frage, wird die Kanzlei Tilp mein Anliegen rechtzeitig bearbeiten damit ich keine Fristen im Insolvenzverfahren verpasse? Die Kanzlei Tilp teilte mir auch mit, dass ich umgehend kontaktiert werde, wenn meine Versicherung sich geäußert hat.
Im Onlineformular Nr. 2 von Tilp kann man wählen, wie die Kanzlei Tilp im Insolvenzverfahren vorgehen soll. Es gibt dort 3 Auswahlmöglichkeiten: - Forderungsanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren - Nur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren - kein Vorgehen im Insolvenzverfahren Darunter steht folgender Satz: Hinweis für Rechtschutzversicherte: Da die Frist zur Anmeldung zur Insolvenztabelle am 26.10.2020 abläuft, und die Bearbeitung der Deckungsanfragen erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nimmt, bitten wir Sie bereits jetzt um Auswahl, wie Sie weiter vorgehen möchten, sollte Ihre Versicherung die Deckung ablehnen.
Dieses ist verständlich. Doch wann und wie soll man sich entscheiden um keine Fristen zu verpassen? Ich möchte eigentlich Tilp nur im Insolvenzverfahren beauftragen, wenn meine Rechtsschutz zahlen sollte. Sollte die Versicherung nicht zahlen, würde ich die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren alleine ausfüllen und abschicken (auch das braucht natürlich Vorlauf und etwas Zeit). Doch wann klärt sich das? Wann schickt Tilp die Deckungsanfrage? Wie schnell bearbeitet es die Versicherung? Wie schnell teilt mir Tilp mit, wie sich meine Versicherung geäußert hat? Vielleicht zu spät, um dann noch Tilp mit der Vertretung im Insolvenzverfahren zu beauftragen? Von daher bin ich absolut unschlüssig, was ich in dem Onlineformular ankreuzen soll. Telefonische Nachfragen bei der Kanzlei Tilp verwirrten sogar noch mehr. Eine Mitarbeiterin gab die Auskunft, dass wenn man "kein Vorgehen im Insolvenzverfahren" auswählt, die Kanzlei auch nicht tätig wird. Eine andere Mitarbeiterin gab die Auskunft, dass wenn man "kein Vorgehen im Insolvenzverfahren" auswählt, die Kanzlei nur tätig wird, nach der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung. (so hätte ich es nach dem Satz unter den Auswahlmöglichkeiten auch interpretiert) Was ist aber, wenn die Deckungszusage der Versicherung nach der Frist oder zu kurz vor Fristende bei der Kanzlei Tilp eingeht? Wie habt ihr euch entschieden? Wer kann ggf. die offenen Fragen beantworten? |