Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

Seite 39 von 98
neuester Beitrag: 26.11.24 13:29
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2448
neuester Beitrag: 26.11.24 13:29 von: Chaecka Leser gesamt: 1281908
davon Heute: 382
bewertet mit 10 Sternen

Seite: 1 | ... | 36 | 37 | 38 |
| 40 | 41 | 42 | ... | 98   

07.09.20 12:18

6483 Postings, 6697 Tage brokersteveJa...



To be honest, I am not sure yet - but if we fund investor-rights.de I doubt it would be as high as 28%. I would think 25% would be about what it is, but our Investment Committee hasn’t reviewed the proposal yet - we are waiting until investor-rights.de has achieved critical mass. But it is making good progress.

Best

Jeremy

Jeremy Marshall
Senior Investment Manager

OMNI BRIDGEWAY  

07.09.20 15:50

27 Postings, 5885 Tage test123543hat jemand Mingers beauftragt?

Was ich bisher gelernt haben. Mingers bietet Prozessfinanzierer mit 30% aber nicht nach Abzug von Gericht/Anwalt-Kosten. Außerdem die 30% covers Klagen gegen Wirecard, Vorständen, EY und BAFIN. Von Mingers habe ich so verstanden, dass von dem insolventen Wirecard könnte bis zu 10% des Schadenersatz eingeholten werden und ein paar prozent von Vorständen.  Wenn man so alles zusammen rechnen, lohnt es sich sogar mit Mingersä 30% als 20% bei TILP?
 

07.09.20 16:11

4422 Postings, 6939 Tage KaktusJonesHat denn schon jemand den

Prozessfinanzierer über TILP beauftragt? Ist das schon irgendwie möglich? Wenn ja, kann mal jemand schreiben, wie man das über TILP machen kann - ich werde das den Unterlagen von TILP noch nicht schlau. Ich fände es sehr nett, wenn jemand, der verstanden hat, wie es geht, das mal kurz erläutern würde.

 

07.09.20 16:20

6483 Postings, 6697 Tage brokersteveBei tilp muss man sich registrieren

1. registrierung- tilp schickt eine excel
2. TA in diese vorgefertigte Excel eintragen und belege mitsenden via email
3. tilp berechnet kursdifferenzschaden und handlungsoptionen
4. dort ist ein zugangscide, wo man sich im web einloggen kann und dann die vollmacht für die jeweilge option beauftragen kann

Das mit anmeldung insolvenztabelle bieten sie gegen Entgelt separat an.  

07.09.20 16:24

6483 Postings, 6697 Tage brokersteveMingers wiklich zusage für alle klagen?

Wer ist der finanzierer?  

07.09.20 17:42
2

847 Postings, 1915 Tage Joel888Vielleicht die MB Holding GmbH München?

Wär ja mal was ;-)

Der musste sein!  

07.09.20 21:30

27 Postings, 1925 Tage Zwergnase66Tilp

Habt ihr alle von Tilp schon das Schreiben über die Höhe des Schadens und den weiteren Handlungsoptionen bekommen?  Obwohl ich mich recht früh angemeldet habe, habe ich das noch nicht erhalten!  

07.09.20 22:30

275 Postings, 2570 Tage kid7Zwergnasse

Bei mir sind nur alle Unterlagen seitens TILP angekommen, aber keine evtl. Berechnung des Schadens....und ich habe die Exceltabelle mit Beweisen schon am 20-07 gesendet. Meine Nummer bei denen ist etwa über 45000....  

07.09.20 22:49
2

335 Postings, 3094 Tage dyandi@Ozymandias

Da mein Schaden doch etwas höher ist, werde ich die Mustervorlage von der SdK verwenden. Wie versprochen, versuche ich nachfolgend eine "Kommentierung" mit Zuhilfenahme der SdK-Vorlage. Einzelne Sätze sind kopiert, der Rest kommentiert.

Legende:
**...**: Ergänzung von ...
[...]: Kommentar
{...}: Ursprungstext von mir gelöscht


Meine Ausfüllhinweise:

Wirecard AG
**Amtsgericht München,  Az.** 1542 IN 1308/20

Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé
**- Wirecard -**
Franz-Joseph-Straße 8
80801 München

Gläubiger:
Eigene Daten eintragen, Bankverbindung und E-Mail

Forderungshöhe berechnen (Zinsen und Kosten habe ich leer gelassen) **[korrekt]**
Hier wird es etwas knifflig. Hängt auch davon ab wann man seine Wirecard Aktien oder Derivate gekauft hat. Ich habe meinen Transaktionsschaden angesetzt, also Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis unter Berücksichtigung der Kosten vom Broker. **[korrekt, ergänzend hierzu, dass man positive Trades weglassen kann]**

Rechtsgrund: Schadensersatz eintragen **[SdK hat eigenes Formblatt, ist aber doppelt gemoppelt, da ja Kreuz bei unerlaubt]**
vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung ankreuzen

Abgesonderte Befriedigung - nein

Zum Beweis der Forderung werden beigefügt:
Wertpapiertransaktionen in Abschrift

========================


Ausbaufähiges Beispiel:

"hiermit möchte ich meine Forderung wegen Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung **ihrer Vorstandsmitglieder, insb. Markus Braun und Jan Marsalek [fehlendes Unternehmensstrafrecht]** anmelden.

Die Höhe der Forderung beläuft sich auf xxx Euro.

Die Höhe der Forderung ergibt sich aus den Transaktionen...
Die auch in der Anlage enthalten sind.

Es ist unstrittig, dass die Wirecard AG **, durch Ihre Vorstandsmitglieder [fehlendes Unternehmensstrafrecht]** seit Jahren ein systematisches Betrugssystem aufgebaut hat, mit dem Zweck **vorsätzlich** Gläubiger und Aktionäre zu **{schädigen}täuschen**.

Es wurde über mehrere Jahre Bilanzmanipulation betrieben und laut Medienberichten Bankguthaben von bis zu 1,9 Milliarden Euro vorgetäuscht. Es wurden auch massiv Publizitätspflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz missachtet.

**Durch den Kauf von Aktien der Wirecard AG ist mindestens ein Schaden in Höhe der angemeldeten Hauptforderung entstanden.**


**{Gemäß § 174 Abs. 2 InsO i.V.m. §§ 823 und 826 BGB und § 97 WpHG hat die Wirecard AG deshalb Schadensersatz zu leisten.}
Dem Gläubiger steht daher ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft aus vorsätzlich
begangener unerlaubte Handlung ihrer Vorstandsmitglieder zu, §§ 826, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs.
1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 264a StGB u.a.**

 

07.09.20 22:58

335 Postings, 3094 Tage dyandiErgänzung

Ich habe mir - bis auf den Hinweis mit dem fehlenden Unternehmensstrafrecht [das erwähnt die SdK nicht, aber ist logische Konsequenz der Argumentationskette] - keine weiteren Gedanken gemacht. Die Nennung von bspw. §97 WpHG erscheint -  in der nicht abschließenden Liste der SdK - auch sinnvoll.

Die SdK geht anfangs in der Begründung über den Weg der Strafanzeige der Vorstandsmitglieder, um die vorsätzliche Täuschung zu konkludieren. Durch den Einbau von "u.a." am Ende zeigt man ja nur einen Weg auf und behält sich weitere Wege durchaus offen.  

08.09.20 00:25

45 Postings, 1570 Tage Ozymandias@Dyandi

Sieht gut aus.

Der Text ist auch besser.  Wenn der Insolvenzverwalter weiß was gemeint ist, reicht es in der Regel aus oder er fragt nach.

Man könnte auch noch mehr zum Betrug schreiben, usw.

Das Problem wird hier eher sein, dass der Insolvenzverwalter alle Schadensersatzforderung vorläufig bestreiten wird und frühestens nach Abschluss der Ermittlungen anerkennt oder noch später oder auch teilweise gar nicht.


 

08.09.20 08:45

4422 Postings, 6939 Tage KaktusJonesKennt irgendjemand eine Quelle für eine

frei zugängliche Mustervorlage zur Forderungsanmeldung für das Wirecard-Insolvenzverfahren? Gibt es irgendwelche Verbraucherschutzorganisationen, die ein solches Formular anbieten?

Was muss man denn an wen schreiben, um die Forderung anzumelden? Und welche Informationen muss man beifügen?  

08.09.20 09:00

4422 Postings, 6939 Tage KaktusJones@Dyandi

Danke für die interessanten Erläuterungen.  

08.09.20 12:47
1

2620 Postings, 3932 Tage kohlelang@Dyandi

Von der SdK habe ich 2 Seiten "Forderungsanmeldung" und 3 Seiten "Ausfüllhilfe".

Zum ankreuzen, wie von dir beschrieben, finden sich da nicht die von dir beschriebenen Punkte  z.B. "unerlaubte Handlung."

Kannst du das Missverständnis aufklären?

Danke.

 

08.09.20 13:31

37 Postings, 2308 Tage PolyproRückfrage zu TILP und Rechtschutz

Hallo zusammen,

ich habe eine Rechtsschutz und mich bei TILP registriert. Ich habe TILP auch bereits das Excel durchgeschickt und mein Schaden beläuft sich auf 2300€ laut TILP — die Vollmacht liegt TILP bereits vor. Im ersten Online Formular von TILP habe ich bereits angegeben das sie die Deckung bei meiner Versicherung anfragen sollen. Mir ist am Freitag das zweite online Formular von TILP zum Thema Insolvenzverfahren zugegangen. Dabei sind mir nun einige Fragen gekommen:

1. Was macht TILP, wenn meine Versicherung keine Deckung gewährt? Dann will ich ja zurücktreten oder auf den Prozesskostenfinanzierer Therium umschwenken.
2. Stellt TILP die Deckungsanfrage inklusive der 1.0 Gebühr im Insolvenzverfahren? Wenn ja, was passiert wenn meine Versicherung nur den 0.5 Gebühr für die Anmeldung nicht jedoch die Vertretung trägt?
3. Ist das Insolvenzverfahren ein solcher neuer Vorgang, dass meine Rechtsschutz erneut die Selbstbeteiligung dafür haben will? Nein, oder?

Mir ist das alles etwas undurchsichtig bei TILP ehrlich gesagt...  

08.09.20 14:03

35 Postings, 1952 Tage BlauerEnzian3@kohlelang @Dyandi

bei der Forderungsanmeldung  von der SdK ist doch eine Begründung schon angegeben. Dem habe ich nichts hinzugefügt.  

08.09.20 14:13

2620 Postings, 3932 Tage kohlelang@BLAUERENZIAN3 und Dyandi

Das ist ja gerade die Frage.

Reicht die vorgegebe Begründung der SdK aus?

Falls dies so ist, weshalb dann eine umfangreichere Begründung?

"Viel hilft viel" kann auch nach hinten losgehen.

Oder hat die SdK nicht alles bedacht?  

08.09.20 14:22

35 Postings, 1952 Tage BlauerEnzian3auf die Idee

der SdK Begründung noch etwas hinzu zu fügen bin ich eigentlich gar nicht gekommen.  

08.09.20 14:56

35 Postings, 1952 Tage BlauerEnzian3@kohlelang

hast du dich denn auch der von der SdK in die Wege geleiteten Sammelklage bei  investor rights angeschlossen?  

08.09.20 15:00

2699 Postings, 2032 Tage Herriotzu blauer enzian 3

warum auch,die Begründung war ja von den Juristen des sdk vorgegeben,mehr wurde nicht gefordert,
ich habe auch nicht mehr geschrieben,noch nicht mal ein anschreiben.  

08.09.20 15:36

2620 Postings, 3932 Tage kohlelang@BlauerEnzian3

Klar, das volle Programm.

Also, Sammelklage über SdK und Registrierung beim Inso-Verwalter.

Wobei mir die Vor - und Nachteile bei den verschiedenen Sammelklage-Offerten nicht transparent genug sind.

Bei SdK ist ja auch meines Wissens noch nicht sicher, ob es überhaupt einen Prozesskostenfinanzierer geben wird.
 

08.09.20 17:41

7716 Postings, 2743 Tage hardylein@polypro

die Anmeldung zum Insolvenzverfahren sollte mE kein Fall für den Rechtsschutz sein. Müsstest  Du selber tragen.  

08.09.20 17:43

4422 Postings, 6939 Tage KaktusJonesWie sieht denn die Begründung der SDK aus?

08.09.20 20:32
2

335 Postings, 3094 Tage dyandi@kohlelang

Die SdK hat ihr eigenes Formular zur Forderungsanmeldung.
Dies ist NICHT identisch mit dem Formular von Herrn Jaffe.
---
Ich bezog mich hier auf das öffentliche Formular von Herrn Jaffe (durch den Bezug auf den Post von  Ozymandias). Dort möge man den Rechtsgrund der Forderung ankreuzen. Dies fehlt beim SdK-Formular.
---
Die Begründung der SdK ist kurz und knapp. Wo siehst du Sie als umfangreich an? Du musst doch in der Begründung die Subsumption der Anspruchsgrundlage durchführen.
Die Subsumption von Ozymandias ist - bis auf verbesserte Kleinigkeiten - ebenfalls grds. gut gelungen.
---
ABER. Wir sind hier nicht im Jura-Seminar!
Zu 99,99% landet das alles in riesigen Wäschekörben. Die Anmeldung wird erfasst. Deine Begründung ist eher nebensächlich, da das Alles der gleiche Fall ist.
.
.
Fazit: Dein Papierstapel landet im Wäschekorb.
(Irgendwann in 7 Jahren kommt dann ein Bericht, wie man die Wäschestapel im Detail jetzt alle prüfen soll, weil das am Ende noch Vorschrift ist...)  

08.09.20 20:47

2 Postings, 1561 Tage Golfbaer@Dyandi - Merci

Was wären denn, wenn der Insolvenzverwalter unsere Forderungen aus Kursverlust abstreitet (wovon ich leider ausgehe)? Dann liegen die Forderungen so lange auf Eis, bis die Beschuldigten final rechtskräftig verurteilt wurden? Die werden doch bis dahin alles Geld aus der Insolvenzmasse verteilt haben, oder?
Muss ich dann mit der Ablehnung wieder zu einem Juristen und falls ja, was kann der tun? Recht haben ist ja ganz nett, aber ich möchte auch eine reale Chance etwas Substanzielles (zumindest einen kleinen Teil) wieder zubekommen...
 

Seite: 1 | ... | 36 | 37 | 38 |
| 40 | 41 | 42 | ... | 98   
   Antwort einfügen - nach oben