Möglicherweise habe ich mich durch die Ansetzung der aoHV am 24.04.2024 ins Bockshorn jagen lassen. Indem ich aus den geplanten und dann auch beschlossenen Kapitalmaßnahmen irrtümlicherweise geschlossen habe, dass die AG kein Deslisting im Kalkül hat, weil das ja dann keinen Sinn machen würde.
Irrtum sprach der Igel – und stieg von der Kleiderbürste.
Ich habe ein wenig im Internet gestöbert und bin auf eine interessante Abhandlung zum Thema „Delisting“ gestoßen.
Demnach ist Voraussetzung für ein vollständiges Delisting ein Antrag des Unternehmens bei der Börse auf Widerruf der Zulassung. Zugleich besteht die Pflicht, allen Aktionären ein BaFin-gebilligtes Angebot zum Erwerb aller Aktien vorzulegen. Das ist ohne Hauptversammlungsbeschluss möglich.
Die Frage, wer das Angebot unterbreiten soll, hat der Gesetzgeber offen gelassen. In Betracht käme dabei ein Hauptaktionär der Gesellschaft.
Als ich das gelesen habe, ging mir ein Licht auf. Natürlich – das ist der Grund für das Rückkaufangebot der Carl Mahr Holding GmbH, die bekanntlich der einzige Hauptaktionär der AG ist !
Auch die anzubietende Gegenleistung ist gesetzlich klar geregelt. Sie muss als Barzahlung ausgestaltet sein und sich in der Höhe grundsätzlich am Durchschnittsbörsenkurs in den letzten 6 Monaten vor Veröffentlichung des Angebots orientieren.
Wenn man sich den Chartverlauf der Aktie mal ansieht, dann entspricht dieses Barangebot der Carl Mahr Holding GmbH von 0,50 € pro Aktie durchaus den Vorgaben. Zumal es ja von der BaFin gebilligt sein musste.
Wie User Phaeton habe auch ich das Angebot natürlich angenommen. Man kann wohl davon ausgehen, dass mehr als die 0,50 € wohl in keinem Fall drin sind, sollte man das Angebot ausgeschlagen haben. Wie auch sollte das möglich sein ?
Jetzt bin ich mal gespannt, wann die Mitteilung über den Antrag auf Delisting kommt.
https://www.roedl.de/themen/...marktorientierte-unternehmen/delisting