Ich habe mal die Antwort meiner Bank hier eingestellt:
............vielen Dank für das freundliche Telefonat bezüglich der Dividendenzahlung der Umweltbank AG. Wie soeben besprochen, geben wir Ihnen das Ergebnis unserer Recherche auf diesem Wege.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Dividendenzahlung einer Gesellschaft, wenn Sie deren Aktie vor dem Ex-Tag erworben und bis zu diesem Tag gehalten haben. Der Ex-Tag ist in den meisten Fällen der erste Börsenhandelstag nach der Hauptversammlung.
Die Abwicklung der Dividendenzahlung der WKN 557080 erfolgte zunächst nach diesen Vorgaben: Tag der Hauptversammlung 25.06.2015, Auszahlung der Dividende am Ex-Tag 26.06.2015 auf Ihren Depotbestand vom Vortag (Tag der Hauptversammlung). Diese Zahlung musste jedoch aufgrund einer Besonderheit storniert werden:
Wegen einer Computerpanne wurde die Hauptversammlung der Umweltbank AG am 25.06.2015 abgebrochen und konnte nicht ordnungsgemäß beendet werden. Die Auszahlungsbeträge der Dividenden mussten aus diesem Grunde wieder storniert werden und die Aktien der WKN 557080 wurden weiterhin "cumDiv" gehandelt, es erfolgte kein Kursabschlag "exDiv". In diesem Zeitraum verkauften Sie Ihre Teilbestände der Gattung.
Seitens der Gesellschaft wurde die Auszahlung der Dividende zum neuen Ex-Tag 07.08.2015 festgelegt und damit per aktuellem Depotbestand ordnungsgemäß berechnet. Dieses Vorgehen ist im Ausnahmefall der Umweltbank AG richtig, Ihre Dividendenzahlung vom 12.08.2015 ist somit korrekt
Wir hoffen, dass wir Ihnen die Grundlage der Dividendenzahlung nachvollziehbar dargestellt haben.
|