Mit großen Interesse habe ich Ihre Beiträge gelesen. Als ebenfalls betroffener und ehemaliger Werkstudent haben mich vor allem ihre Aussagen bezüglich der Problematik mit den Werkstudenten interessiert.
"Außerdem steht auch in der TAZ, dass die Umweltbank auf die Verträge reagiert. Sie ist eines der wenigen unternehmen, dass Missstände zeitnah korrigiert."
"Die Sache mit den Studenten regt mich ehrlich gesagt furchtbar auf. Ich denke sowohl die Studenten sowohl auch die Umweltbank sind da etwas blauäugig herangegangen. Die Umweltbank bietet deswegen jetzt eindeutige Verträge an, um Missverständnisse zu vermeiden. Für die Gerichtsverhandlung schlage ich vor: Auszahlung der fehlenden Ansprüche in UB-Aktien."
Also von "zeitnah reagieren" kann wohl keine Rede sein, wenn ein Unternehmen seit seiner Gründung konsequent geltendes Arbeitsrecht missachtet und erst als der Druck zu groß wurde und der Missstand in der Öffentlichkeit bekannt wurde darauf reagiert. Davor wurde über 15 Jahre lang nach dem Prinzip "wer sich beschwert, wird gefeuert!" gehandelt. Aber über 15 Jahre lang Werkstudenten elementare Leistungen, die das Arbeitsgesetz vorsieht, zu verwehren ist meiner Meinung nach mit der nachhaltigen Geschäftsphilosophie des Unternehmens nicht zu vereinbaren.
Dass die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens sich auch auf die eigenen Mitarbeiter bezieht muss man wohl leider erst noch lernen. Und ob es richtig ist bei Studenten, die bekanntermaßen am unteren Ende der Einkommensschicht stehen, Kosten zu sparen um am Ende mehr Gewinn für die Aktionäre zu erwirtschaften.... nunja, darüber kann sich jeder selbst sein Urteil bilden.
Spannt man den Bogen weiter wird man der UmweltBank auch Sozialversicherungsbetrug vorwerfen können. Schließlich wären auf die nicht bezahlten Urlaubsgelder etc. auch die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge für die Werkstudenten fällig gewesen.
Blauäugig waren die meisten Studenten jedenfalls nicht. Sicherlich waren auch einige dabei, die von ihren Rechten nicht gewusst haben. Zumindest als BWL-Student sollte man die wenigen Paragraphen des Arbeitsgesetzes kennen. Viele haben aber wegen der Aussicht auf eine künftige Festanstellung oder Trainee-Stelle die Bedingungen akzeptiert. Ob solche "Ja-sager" als künftiges Personal die richtigen Leute sind wird sich noch zeigen.
Ich bin jedenfalls gespannt was man in den nächsten Wochen, vor allem bezüglich des anstehenden Gerichtsprozesses, lesen wird.
Die negative Publicity ist der Bank jedenfalls jetzt schon sicher. Aber man ist ja noch ein junges Unternehmen, man muss eben noch vieles lernen :)
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