...Weiß jemand von euch in wie weit die Steuerfreiheit auf die Kapitalertragssteuer wirken muss?...
Sollte vernünftigerweise banktechnisch so ablaufen:
- auf alle Gewinne (Aktien- und sonst. Börsengeschäfte, Div. etc.) wird KES+Soli abgezogen (Kirchenst. lasse ich mal weg). Ausland. Quellensteuern und andere ausl. und inländ. Steuern lasse ich mal außen vor! Die Regel ist "grob" wie ff.
Das sind ca. 26,5% auf den erzielten Gewinn (25%KES+Rest Soli).
Jetzt hast Du einen Jahressteuerfreibetrag von rd. 1.600 Eu (verheiratet und gemeinsame Veranlagung) bzw. die Hälfte (alleinstehend).
Wenn die Bank es gut und richtig macht, fängt sie dann erst an, Dir KES+Soli von Deinen erzielten Gewinnen abzuziehen/einzubehalten, solange Dein Steuerfreibetrag (muß bei dem Finanzinstitut gemeldet sein!) noch nicht erreicht ist. Danach geht es los ;-(
Beispiel:
Du hast Steuerfreibetrag von 1.600 Eu/Jahr.
Erstmalig machst Du jetzt Gewinn von 2.000 Euro durch irgendein Börsengeschäft. Bedeutet: KES+Soli ca. 530,- Eu (rd. 26,5% von 2.000 Eu). Da Du 1.600 Eu jährl. Steuerfreibetrag hast, werden die 530,- Eu diesem "Verlusttopf" angerechnet und hast noch 1.070 Eu weiter "gut" zum Verrechnen. D.H., Du bekommst die kpl. 2.000 Eu mit der anderen Summe (Aktienverkauf o.ä.) oder die einzelne Summe (aus Dividende) gutgeschrieben. Bankgebühren, Spesen o.ä. lasse ich mal unberücksichtigt weg. Dieses Spielchen geht solange weiter, bis Du mit Deinen Gewinnen (egal woher, auch Sparzinsen vom Sparbuch u.ä. Blödsinn...) Deinen Steuerfreibetrag von 1.600 Eu erreicht/ausgeschöpft hast.
Dann geht es weiter wie ff z.B.:
Verkaufst Aktien... Gutschrift: 20.000 Eu; +(Gewinn dabei) 2.000 Eu. Jetzt wird Dir von den 2.000 Eu Gewinn ca. 530,- Eu als KES+Soli abgezogen. Gutschrift 20.000 + 1.470 = 21.470,- Eu. Die 530,- Eu KES/Soli werden im Zoo verfüttert oder sonst irgendwo vom Staat sinnvoll oder sinnlos verwendet/verschwendet ;-(
Das Beispiel ist sehr einfach und platt dargestellt, weil andere mögliche Dinge wie ausl. Quellensteuer, spez. unterschiedl. Bankbedingungen etc. unberücksichtigt geblieben sind. Aber eine "grobe Richtung", was Du erwarten kannst - an Abzügen und Gutschriften.
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