"dass es wünschenswert ist, die Position des Konkursverwalters zum Zwecke der Bekämpfung von Konkursbetrug und der Bekämpfung der sozialen Schäden des Konkurses zu stärken, indem sowohl die Informationsposition des Konkursverwalters durch Klärung und Stärkung der Informations- und Mitwirkungspflichten sowie der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen im Konkurs verbessert wird, als auch ein Follow-up-Verfahren für Fälle vorgesehen wird, in denen der Konkursverwalter Unregelmäßigkeiten in einem Konkurs feststellt "27.
Erwähnenswert ist auch Artikel 5.1 der neuesten INSOLAD-Praxisregeln28 , der wie folgt lautet "Der Treuhänder prüft, ob es Gründe gibt, Ansprüche gegen die (ehemaligen) Geschäftsführer und/oder (ehemaligen) Aufsichtsräte des Konkurses oder gegen andere (juristische) Personen, die an dem Konkurs beteiligt sind, wie z. B. Entscheidungsträger, Anteilseigner, Wirtschaftsprüfer und Kreditgeber, geltend zu machen."
Alles in allem handelt es sich um eine umfassendere Untersuchung als nur um strafrechtliche Vergehen. Man kann auch an eine Untersuchung möglicher betrügerischer Handlungen gegenüber den Gläubigern denken, an eine Untersuchung der ordnungsgemäßen Verwaltung, an eine Untersuchung, ob der Vorstand seine Aufgaben offensichtlich ordnungsgemäß erfüllt hat, und an eine Untersuchung, ob sogenannte Peeters/Gatzen-Forderungen geltend gemacht werden können und sollten.29
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