Mhm, Obacht Freunde, dies was da nun heute abgelaufen ist, darf & sollte man auch tunlichst nicht unterschätzen.
Die Bafin bezieht sich auf Ad-Hoc Mitteilungen, der Vorstand handelt als Organ im Interesse des Unternehmens und somit richtet sich ein nun möglicher Schadenersatz vorrangig gegen das Unternehmen, falls der die Anzeige schlussendlich zu einer Anklage & dem folgend im "worst case" zu einer Verurteilung kommt.
Die Bafin sieht Indizien für die Marktmanipulation, ansonsten hätte die Bafin nicht Anzeige erstattet.
Das fatale an der Situation und dem obenstehend genannten "worst case" ist, dass unser Freund von der Kirmes Kanzlei TILP sich dann ganz easy dran hängen kann. In dem Fall würde er mit der Klage dann halt auch erfolgreich durchkommen.
Somit ist die Gesellschaft gut beraten, eine Rückstellung zu erfassen und zwar am besten direkt in der 2019er Bilanz, alles andere wäre nun wirklich fahrlässig.
Schöne Scheiße.
Was ebenfalls wieder unangenehm aufstößt, dass auch die heute Durchsuchung wieder durch eine Person von WDI nach außen kommuniziert wurde, da es ja heute Nachmittag rund um 15.00 Uhr bereits eine Meldung auf Twitter zu dem Thema gegeben hat.
Nicht in Panik verfallen, aber wie geschrieben, sollte man die Situation nun auch nicht unterschätzen.
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