... wäre eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob es bspw. dem Autor "Katjuscha" erlaubt ist, hier zu publizieren, ohne auf seinen fortwährenden Interessenkonflikt als Fondsmanager hinzuweisen.
Nicht lustig wäre auch eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob es RI gestattet ist, die Wandelanleihe zurückzukaufen, wenn der Wandlungspreis pro Aktie bei 40 € liegt, der aktuelle Kuirs dagegen nur bei 17 oder 18. Ein Geschmäckle bekommt es dann noch zusätzlich, wenn einem Mitglied des Aufsichtsrats Wandelanleihen im Wert von 2 Mio € außerbörslich abgekauft werden.
Wäre ich Aktionär von RI, würde ich zumindest in dem 2. Fall eine Klage in Erwägung ziehen, zumindest aber die Bafin informieren (die hier vermutlich aus rechtlichen Gründen nichts unternehmen kann). In dem ersten Fall könnte sie dagegen direkt tätig werden.
Aber darum geht es bei RI auch gar nicht. Zum Wohl der (Klein-)aktionäre wird hier allenfalls zum Schein gehandelt. Eine gute Story (auf deutsch heisst das 'Märchen') reicht. |