da muß doch der wirkliche ursprüngliche Einstandskurs mit rein, und der ist individuell verschieden. "Setzen" auf irgendwas, also z.B. 30,479 auf beide Aktien, wird dem nicht gerecht. Wenn einer z.B. 1000 Stück im Frühjahr 2020 für 23 Euro gekauft hat :o), hat der jetzt für beide sorten 30 EK, un dzahlt auf einmal viel weniger KAP Steuern als vorher. FAs kann nicht sein.
Genau so umgekehrt mit hohen EKs, da wird dann zu viel KAP gezahlt.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass der letzte Kurs vor Split also ca. 86 Euro, als theoretischer Verkaufskurs gewertet wird, und die Anfangskurse am 10.12. als Kaufkurse, bzw. die 30,479 für beide Sorten, das wäre dann steuerneutral. Und das muß ja so sein, sonst gibts Protest oder einen Steuerverlust beim FA.
Und nicht mal das Modell theoretischer Verkauf / Neukauf wäre rechnerisch sauber, weil es nämlich Leute gibt wie mich, die noch uralte quellensteuerfreie Positionen von vor 2009 haben. Die würden bei obigem Modell den Steuervorteil nicht maximal nutzen können.
Deshalb sind mir die Erwartungen hier bezüglich schöner steuerlicher Verluste bißchen suspekt. Das kommt dann eventuell gar nicht so.
Wenn die BBBank die Quellensteuer abzieht bei Verkäufen habe ich sowieso jedes mal nach gerechnet, bzw. versucht, nachzurechen, weil ich teilweise die Details dazu auch nicht mehr so genau präsent habe. Die Bank hat darüber hinaus z.T. die wahren Einstandskurse in meinem Depot gar nicht, da etliche Positionen noch gekauft wurden, als ich das Depot noch bei einer anderen BAnk hatte. Dementsprechend sind keien Kaufkurse im Depot vermerkt.
Da frage ich mich, wie die da die Quellensteuer berechnen können. DAs ginge ja vielleicht höchstens, wenn jede Aktie irgendwie mit dem "Steuerpflichtigen" verknüpft wäre, z.B. durch Codenummern oder so. Das ist glaube ich auch so, mein Name ist bei Daimler irgendwo registriert dafür. Oder ? |