Frankfurts Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte im Mordfall Jakob Metzler schriftlich angeordnet, dass der Verdächtige "nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen ist", wie es in einem Vermerk heißt.
Der Landgerichtspräsident Mackenroth hatte Folter durch die Polizei in bestimmten Situationen gerechtfertigt: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", sagte Mackenroth dem "Tagesspiegel".
Thomas Wüppensahl von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten formuliert das so: "Selbst die noch so große scheinbare Gewissheit, dass es sich bei dem Beschuldigten um den Täter handeln müsse, hebt bis zu einem rechtskräftigen Urteil nicht die Unschuldsvermutung auf." Die Arbeitsgemeinschaft verurteile den Vorfall. Er sei jedoch "kein Einzelfall" - Nur eben einer "mit Schriftlage". Ein Tabu habe hier "mit seiner Spitze das Tageslicht erreicht". |