Generell ist zu beachten, dass Bayer in Deutschland registriert ist, also deutschem Recht unterliegt, und die problematische Tochter Monsanto in den USA, also amerikanisches Recht. Bayer selbst ist in keinster Weise restrukturierungsbedürftig. Auch unter Einbezug von Monsanto beträgt die EK-Quote noch 30% und es wurden Rückstellungen in nahezu zweistelliger Mrd. Höhe gebildet um Prozesskosten, Vergleiche etc. abzudecken. Alles bis her bekannte ist abgedeckt, aber es kann leider noch mehr kommen, falls die USA.-Gerichte so entscheiden. Es ist aber ein anfänglicher Trend zu erkennen, dass die Gerichte zunehmend zugunsten Bayer entscheiden. Auf jeden Fall ist die Zahlungsfähigkeit von Bayer derzeit in keinster Weise bedroht. StaRug (deutsche Recht) für Bayer hat also keine Grundlage und würde auch keine Lösung für Monsanto bieten, da es in den USA nicht greift. Umgekehrt macht Chapter 11 keinen Sinn, weil es ggf. Monsanto beseitigen würde, aber die anhängigen Klagen natürlich auch an Bayer selbst als Mutter hängen. Eine möglich Lösung wäre das amerikanische Texas Two Steps-Verfahren, das aber sehr schwer genehmigt wird. Dieses ermöglich die Aktiva und Passiva zu gruppieren und dann die negativen Teile incl. der damit verbundenen Verpflichtungen in die Liquidation zu schicken. Persönlich glaube ich nicht daran, obwohl es Bayer angeblich versucht. Vielmehr gehe ich davon aus, dass in 2025 entscheidenden Gerichtsurteile zugunsten Bayer gefällt werden. Sollten alle Stricke reißen, würde es mich nicht wundern, dass Bayer den Hauptsitz in die USA verlegt und somit als US-Unternehmen nicht mehr in der Schusslinie steht. |