Nach den vorschnellen Verkäufen und der Aussage des Vorstandes, dass für die angebliche Forderung nichteinmal Rückstellungen gebildet werden dürfen, weil diese offensichtlich unbegründet sind, haben die Eionkäufer wieder das Wort und sammeln schön günstig ein. Alleine die Aussage, dass eine Klage in Absprache mit der Bundesregierung geführt werden soll und das Prozessrisiko als sehr gering eingestuft wird, sollten den Anlegern zu Denken geben. Schließlich wird die Bundesregierung, die durch die Regulierungsbehörde vertreten wird, möglicherweise sogar in das Verfahren dahingehend einschreiten können, dass die von der EU vorgegebene Berechnungspflicht der Anspruchshöhe durch die Regulierungsbehörde aus Gründen des Einvernehmens und des Rechtsfriedens auf 1,-- € festgesetzt werden kann. Damit wäre das Verfahren erledigt, ohne dass irgend jemand belangt worden wäre. Eine anderweitige Festsetzung wäre zwar zulässig, aber bereits nach deutschem Recht anfechtbar, ohne dass Brüssel darauf einwirken kann, denn der deutsche Festsetzungsbescheid würde nach nationalem Recht in Bestandskraft erwachsen, ohne dass Brüssel darauf einwirken könnte. Das liegt daran, dass Brüssel selbst angegeben hat, nicht die genauen Zahlen der Beamtenverhältnisse zu kennen, die dem Verstoss gegen die Förderbestimmungen zu Grunde liegen. Damit hätte sich Brüssel selbst in die blöde Verfahrenslage begeben den anderen Verfahrensbeteiligten mitzuteilen, dass für ein entsprechendes Gerichtsverfahren eine Beweisnot vorliegt, die auch nicht durch Auskunft der Bundesrepublik beseitigt werden kann, da dies ein unzulässigen Ausforschungsbeweis darstellt. Von daher bewerte ich das Vorgehen der EU als unsubstantiiert und willkürlich. Also Leute, keine Sorge! Der Chartlord |