Es ist nicht zwangsläufig so, dass sich der Buchwert einer Aktie (also des entsprechenden Unternehmensanteils) halbiert, wenn die Anzahl der Aktien - bei gleichbleibendem Nennwert je Aktie - verdoppelt wird. Wenn eine Kapitalerhöhung abgewickelt ist, erhält die Aktien begebende Firma ja den Erlös aus dem Verkauf der jungen Aktien abzüglich Spesen - als Gutschrift auf ein Bankkonto. Dies erhöht den Cash-Bestand der Firma und somit das Vermögen der Firma. Berechnung: (Summe der Vermögenswerte (X) abzüglich der Summe der Verbindlichkeiten (Y)) dividiert durch Anzahl der Aktien (Z) ist gleich Buchwert je Aktie Beispiel - vor Kapitalerhöhung mit Verdopplung der Aktienzahl - Ansätze für Beträge/Stückzahlen sind nur Annahmen: X = 1500; Y = 300; Z = 600 (1.500 300) : 600 = 2,00 Halbieren würde sich der Buchwert der Aktie nur, wenn der Erlös aus dem Aktienverkauf abzüglich Spesen Null wäre. Dann würde die Rechnung nämlich so aussehen: (1.500 300) : 1.200 = 1,00 Annahme: Erlös aus Kapitalerhöhung (Verdopplung der Aktienzahl) abzüglich Spesen beträgt 1.100. Dann würde die Rechnung so aussehen: (2.600 - 300) : 1.200 = 1,92
Wie der Aktienmarkt alleine aufgrund der Tatsache einer Kapitalerhöhung reagiert und welche Kursentwicklung daraus resultiert, ist ein gesondertes Thema.
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