dafür entschieden, keine zusätzlichen Kosten durch unsere Publikationen entstehen zu lassen, wofür ich bis zu einem gewissen Grad auch Verständnis habe. Man sollte aber auch nicht gleich "das Gras wachsen" hören wollen. Es muss in der Tat erlaubt sein, über seine eigenen Erfahrungen zu berichten. Frick und Co. müssten das bei Beanstandung dann widerlegen, und nicht wir im Obligo sein, dass dann bis ins kleinste Detail unter Nennung von einzelnen Aktienwerten nachzuweisen, was zum Teil völlig unmöglich ist, wenn es sich zum Beispiel um kostenpflichtige Publikationen handelt. Der Bericht von klaus 10 im aktienboard ist allein schon wegen seiner Detailliertheit völlig glaubwürdig, wer sollte sich so etwas auch ausdenken? So etwas kann nur ein Insider schreiben. Hier würde er das aber wohl nicht schreiben können, da es aller Voraussicht nach in vorauseilendem Gehorsam hiesse, es sei eine Unterstellung. Würde er aber die Namen der Aktien nennen und sich damit eventuell sogar der Urheberrechtsverletzung schuldig machen, was wäre damit gewonnen? Auch einen Namen kann man erfinden. Seht ihr mods, was ich meine? Wo ist Anfang, wo ist Ende? In diesen Fällen plädiere ich daher für eine Umkehr der Beweislast. ----------- "Das Reich der Freiheit beginnt in der Tat erst da, wo das Arbeiten, das durch Not und äußere Zweckmäßigkeit bestimmt ist, aufhört." (Karl Marx) |