Ich stelle das auch mal hier zur Diskussion, weil die Seitenfrequentierung höher ist.
++++ Selbstverwaltung durch Volksgremium vs Parteien-Demokratie ++++
Demokratie ist meines Erachtens mittlerweile veraltet, medial bestimmt und dadurch meist auch nur noch eingeschränkt kontrovers. Echte Wahlalternativen sind unter Umständen gar nicht vorhanden. Allenfalls Protestparteien, die man nur wählt, weil man damit ein Signal setzen will, weil man z.B. mit der aktuellen Politik nicht einverstanden ist.
Außerdem kann Demokratie minderheitsfeindlich sein. Bei Demokratie zählt schlicht nur Masse, aber keine Vernunft. Denn die Interessen der Minderheit gehen in den Interessen der Mehrheit häufig unter, ohne dabei die Konsequenzen intensiv abzuwägen. Demokratie heißt: Will die Mehrheit von der Brücke springen, muss es die Minderheit per Gesetz auch tun. Die Interessen der Mehrheit werden ggf. gegen das Wohl der Minderheit durchgesetzt. Das Abwägen von Interessen kommt einfach zu kurz!
Außerdem sind wählbare Vertreter (Abgeordnete), die bestimmte Gesetze beschließen, häufig selbst davon gar nicht betroffen (fehlende Volksnähe).
Aber wie wäre es z. B. mit einer direkten und geregelten Selbstverwaltung der Vernunft ???
Diese Selbstverwaltung ist nicht mehr eine durch Mehrheit gewählte Regierung aus Berufspolitikern/Abgeordneten, sondern könnte ein
Volksgremium aus z.B. 5001 Bürgern dieses Landes bestehen,
in dem alle Bürgerschichten eines Landes vertreten sind. Dabei ist jedes einzelne noch so kleine Thema mit mindestens 3 Mitgliedern dieses Bereiches vertreten, die es direkt selbst betrifft. Vom kleinen Bauunternehmer, der schwache Gesetze bei Außenständen bemängelt bis hin zu Häuslebauern, die Erfahrungen mit Baupfusch machen mussten und dann einer insolventen GmbH gegenüber sahen, während der Bauunternehmer eine neue Firma gründet. Jedes einzeln Thema ist vertreten. Alleinerziehende Mütter, Rentner, pensionierte Beamte, Hartz IV Empfänger mit Kindern und ohne Kinder, Richter, Anwälte, Steuerberater, Friseusen, Zeitarbeiter, Manager, Schichtarbeiter, Opfer von Straftaten, Banker und Bankkunden, Autofahrer, Stromkunden, Wissenschaftler aller Art, Ärzte, Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Versicherungskunden mit schlechten Erfahrungen, Mitarbeiter aus der Versicherungswirtschaft, Freiberufler, Börsianer, Handwerker, Studenten, Busfahrer, Väter, Mütter, Lehrer, Polizisten, Justizbeamte, selbst ehemalige Straftäter, Mitarbeiter aus der Landwirtschaft, Unternehmer, Gastronomen, Verkäuferinnen, Piloten, Millitärs, Hausbesitzer und Mieter, ehemalige Botschafter für die Außenpolitik, Autofahrer, private Stromkunden, Feuerwehrleute, Techniker, Forscher, Behinderte, Sozialhilfeempfänger, Multimillionäre, usw. usw. usw.
Dabei könnte das Gremium natürlich auch kleiner oder größer (aber niemals durch zwei teilbar) sein. Die einzelnen Teilbereiche können durchaus einen großen Themenbereich umfassen (Haupt und Unterthemen).
Als Beispiel: 3 Kassenpatienten, 3 Privatpatienten, 3 Ärzte, 3 Mitarbeiter einer Krankenversicherung, und 3 Mitarbeiter aus der Pharmaindustrie könnten bereits den gesamten Gesundheitsbereich abdecken. Und 2 Juristen beraten. Bei Krankenschwestern und Mitarbeitern von Kliniken geht es dann natürlich mehr um Arbeitsbedingungen, Bezahlungen, Patientenbedingungen und Pflege etc.
Viele Berufsgruppen ähneln sich häufig. Die Themen sind gleich. Also müssen auch nicht alle Berufsgruppen vertreten sein, eine Hauptgruppe genügt bereits. 1667 Themen- und Fachbereiche wären aber wirklich schon sehr umfassend.
Und es kommen ja ständig neue Mitglieder rein, die neue Ideen und Vorschläge haben oder auf aktuelle Probleme hinweisen. Dadurch werden Gesetze mehr und mehr optimiert und verfeinert (Lebendigkeit, Innovation, Aktualität). Und unter Umständen nach 4 Jahren auch gänzlich geändert oder abgeschafft, wenn dies nötig wird und vom Gremium per Mehrheitsbeschluss bestätigt wird.
Wie gesagt, jedes Thema ist mit mindestens 3 Mitgliedern vertreten. Dabei machen die jeweiligen Mitglieder eines Themas in Zusammenarbeit mit erfahrenen Juristen Gesetzesvorschläge, entweder einstimmig oder mit 2 zu 1 Beschluss. Dabei werden auch die Gesetzesvorschläge der "direkten Gegenseite" oder auch von weiteren Gegenseiten gegenübergestellt (überschneidende Interessen) . Beide Seiten (oder mehr) diskutieren es aus und optimieren ihre Vorschläge. Dabei müssen sich die Parteien in die jeweilige Haut des anderen hineinversetzen, um selbst die Vor- und Nachteile zu ergründen). Ggf. kommt dann ein Kompromiss zustande, der dann als Gesetzesvorschlag dem Gremium vorgelegt werden kann. Kommt im jeweiligen Einzelbereich keine Lösung zustande, bei dem die sich gegenüberstehenden Seiten auf ihren Standpunkten verharren, werden die jeweiligen Vorschläge ebenfalls dem Gremium vorgelegt und diese entscheiden dann per Mehrheitbeschluss. Liegt ein Vorschlag vor, kann er von einzelnen Fach-Experten mit Details verbessert werden, ohne aber den Sinn- und Wesensgehalt zu verändern. Jedes einzelne Interesse, jeder direkt Betroffene ist vertreten und wirkt aktiv und direkt an den Gesetzen mit.
Die einzelnen Gesetzesvorschläge werden vom Gremium geprüft. Steht dem Vorschlag nichts grundlegendes im Weg, wird er vom Gremium per einfachen Mehrheitsbeschluss zum Gesetz verabschiedet. Ansonsten geht der Vorschlag in den einzelnen Teilbereich mit Hinweisen zur Nachbesserung oder Veränderung zurück. Dabei werden die Interessen des Einzelnen mit den Interessen der Gesellschaft in Einklang gebracht, in Abhängigkeit von sozial zumutbaren und gesamtwirtschaftlich und rechtlich Machbarem.
Einmal erlassene Gesetze haben für 4 Jahre Gültigkeit und können erst danach grundlegend geändert werden ( = kalkulierbare Politik, planbare Kontinuität ). Optimierungen und Erweiterungen sind aber jederzeit möglich.
Mitglied dieses Gremiums wird man auf Zeit, nachdem man einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Mitglied bleibt man jedoch maximal für ein Jahr. Danach rückt ein Mitglied nach, dass genau dem Fachbereich entspricht.
Jeder, der einen Antrag zur Aufnahme für ein bestimmtes Fach-Thema ans Gremium stellt, muss zuvor auch einen Eignungstest absolvieren, der aus einem juristischen Test und einem medizinisch, psychologischen Gutachten besteht. Erst mit bestandenen Eignungstest wird ein Antrag zur Prüfung der Aufnahme ins Gremium angenommen. Bekannte, Freunde und Verwandte der aktuellen Gremiumsmitglieder sind dabei nicht(!) antragsberechtigt und damit ausgeschlossen.
Im Antrag sind lediglich folgende Daten enthalten:
Alter Familienstand Ausbildung/Bildung Beruf Berufserfahrung Kinder ja/nein sozialen Stand und Lebenslauf
Politische Präferenzen sind im Antrag ausgeschlossen, dass heißt, die politischen Anschauungen der Nachrücker oder der im Lostopf befindlichen Erstantragssteller sind unbekannt.
Über die entsprechenden Nachrücker, die ihren Antrag ins bestehende Gremium eingereicht haben, entscheidet das aktuelle Gremium selbst. Eine Vorauswahl wird durch den jeweiligen Unterbereich vorgenommen.
Über die Aufnahme der Mitglieder bei Erstgründung(!) des Volksgremiums entscheidet das Los!!!
Ist ein Gremium dann vollständig, wird ein geeigneter Kandidat gewählt, der den Vorsitz des Gremiums übernehmen soll, dazu auch sein Stellvertreter/in (Abstimmung per Mehrheit). Er übernimmt damit automatisch auch das Amt des Staatsoberhauptes. Mit allen Rechten und Pflichten eines Kanzlers nach außen und nach innen. Im Teibereich Außenpolitik bestimmen die 9 Mitglieder aus dem Themenbereich Botschaft (ggf. zusammengesetzt aus 3 ehemaligen Botschaftern), 3 aus dem Themenbereich Diplomatie (ggf. ehemalige Diplomaten) und 3 aus dem Themenbereich Außenhandelsbeziehungen (ggf. 3 hochrangige und beurlaubte Beamte aus dem Auswärtigen Amt) wer von ihnen als sogenannter Außenminister die Bundesrepublik nach außen vertritt (mit allen Rechten eines Außenministers).
Scheidet ein Mitglied aus, rückt eins nach. Maximale Mitgliedsdauer ist wie gesagt ein Jahr. Danach scheiden diese Mitglieder automatisch aus (3 alte Mitglieder fliegen raus und werden durch 3 neue Mitglieder des Bereiches ersetzt). Eine Ausnahme gibt es nur, wenn keine Neuanträge für ein geeignetes Mitglied im einzelnen Fach/Betroffenenbereich vorliegen. Dann bleibt die Mitgliedschaft so lange erhalten, bis ein entsprechender Neuantrag vorliegt. Das selbe gilt auch für den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter bzw. für den Vertreter der Außenpolitik.
Somit ist gewährleistet, dass das Gremium immer frisch bleibt, keine festgefahrenen Strukturen bekommt (sture alte Säcke, Lobbyismus oder mit Leuten besetzt ist, die nur ihren persönlichen Vorteil suchen). Im Gegensatz zu gewählten Vertretern des Volkes (Abgeordnete) bestimmt das Volk hier selbst und jedes einzelne Interesse bekommt das gleiche Gewicht. Denn bei demokratischen Abgeordneten werden meist nur die Interessen der Mehrheit durchgesetzt, mit all den damit verbundenen Nachteilen. Durch die hohe Fluktation der Mitglieder bleibt der Zeitgeist gewahrt und da diese direkt aus dem Volk kommen (defacto gestern noch Bäcker) bleibt die Bürgernähe erhalten. Außerdem wird durch die direkte Gegenüberstellung von Interessen, die größtmögliche Vernunft (gesunder Menschenverstand) bei der Ausarbeitung und Optimierung von Gesetzesvorschlägen an den Tag gelegt, insbesondere unter dem Aspekt, dass es Experten ihres Faches und Betroffene selbst ausarbeiten.
Die Mitglieder bekommen für die Zeit der (im Vergleich zum Bundestag) relativ kurzen Mitgliedschaft eine entsprechende Aufwandsentschädigung, deren Höhe analog der des Bundestages entspricht. Für diese Zeit ist private Altersvorsorge zu leisten.
Natürlich bleibt es eine nicht wählbare(!) Selbstverwaltung, da der Bürger keine Möglichkeit hat, die Mitglieder des Gremiums mehrheitlich selbst zu bestimmen. Damit wird aber auch ausgeschlossen, dass eine Mehrheit der Minderheit "ungesunde" Interessen aufdiktieren kann, um es dann kurzerhand süffisant "Demokratie" zu nennen. Zudem entsteht keine abgehobene Regierung, die nur aus Machterhaltungskakül (mit all den damit verbundenen Privilegien) Gesetze der Unvernunft erlässt, um der Mehrheit der Wähler oder der Geldgeber (Lobbyisten) zu gefallen und damit quasi ihre eigenen Überzeugungen aufgibt. Außerdem würden damit auch fachliche Laien und ungeeignete Personen vom Entscheidungsprozess ausgeschlossen (siehe z.B. Ursula von der Leyen zum Themenbereich Bundeswehr und Verteidigung).
Fazit: Eine geregelte Selbstverwaltung durch ein Volksgremium ist allemal besser, als eine mit Listenzwang gewählte Regierung, die schlicht durch eine mangelinformierte Menschenmasse bestimmt wurde und Minderheiten-Interessen ignorieren kann.
P.S. Jeder kann ja mal darüber nachdenken, wieviel Bürgernähe und Gemeinsamkeiten ein Abgeordneter, der über eine Diät von 9.541,74 € Diät verfügt, mit Zeitarbeitern, Friseusen oder Arbeitslosen noch bestehen und wie die Berufs-und Gesellschaftsvielfalt der einzelnen Abgeordneten im Bundestag aussieht. Denn die allermeisten Abgeordneten bestehen aus ehemaligen Beamten und Anwälten. Von Ausgewogenheit kann man hier wohl kaum sprechen.
Vorschläge zur Verbesserung des oben dargestellten Grundgerüstes für eine neue Gesellschaftsform sind hier herzlich willkommen .... |