Dürfte wider ein riesige Chance sein da Sonderausschüttungen ja steuerfrei sind und gegen die Gewinne gegengerechnet werden können.Und das das eigentlich fast immer gutgeht haben ja schon viele Aktien gezeigt. Zum Beispiel Atoss, Klöckner Werke, Syzygy, Syskoplan, energiekontor, Varta,usu Software, Berliner Effektn, Antwerpes, Sinneschrader und noch viele mehr.
Ad-hoc-Meldung nach 15 WpHG
Sonderausschüttung auf a.o. HV
b.i.s. AG: A.o. HV wird über Sonderausschüttung von 1,92 Euro entscheiden
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b.i.s. AG: Vorstand und Aufsichtsrat werden außerordentlicher Hauptversammlung Sonderausschüttung von EUR 1,92 je Aktie vorschlagen
Rimpar, 14. März 2005. Vorstand und Aufsichtsrat der b.i.s. börsen- informations-systeme AG haben heute beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 28. April 2005 einzuberufen und vorzuschlagen, eine Sonderausschüttung in Höhe von EUR 1,92 je Aktie aus der Kapitalrücklage zu gewähren.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die gebundenen Kapitalrücklagen im gesetzlich erlaubten Umfang zur Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln zu nutzen und das Grundkapital danach im Umfang der zuvor erfolgten Kapitalerhöhung wieder herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung soll zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,92 je Aktie und zum Zwecke der Einstellung des darüber hinausgehenden Herabsetzungsbetrages in die freien Kapitalrücklagen ( 272 Absatz 2 Nr. 4 Handelsgesetzbuch) erfolgen.
Die Gesellschaft verfügt ausweislich ihres Jahresabschlusses zum 30. September 2004 über gebundene Kapitalrücklagen ( 272 Absatz 2 Nr. 1 Handelsgesetzbuch) in Höhe von EUR 13.084.496,09. Der Geschäftsverlauf der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass Kapitalrücklagen im derzeitigen Umfang nicht notwendig sind. Vorstand und Aufsichtsrat der b.i.s. AG sind überzeugt, dass die nach der Auflösung verbleibende Kapitalrücklage von EUR 8.287.735,13 zur Absicherung des Geschäftsbetriebs ausreichen wird.
Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden anschließend beim zuständigen Amtsgericht in Würzburg zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Die Sonderausschüttung darf gem. 225 Abs. 2 Aktiengesetz erst nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister erfolgen. Dies wird voraussichtlich im vierten Kalenderquartal 2005 sein. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor der Ausschüttung Aktien der b.i.s. AG in ihrem Depot halten. Der Tag der Ausschüttung wird rechtzeitig von der b.i.s. AG durch Pressemitteilung und Information auf der Homepage bekannt gegeben.
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