Antwortmail von heute, 11:46 Uhr
Sehr geehrter Herr XXXX,
als Insolvenzverwalter bin ich alleine dem Insolvenzgericht und den Gläubigern und den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Formen auskunftsverpflichtet. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass ich einzelnen Aktionären keine Detailauskünfte gebe und dies auch nicht tun darf.
Mit freundlichen Grüßen
gez. RA Bierbach
Mein Anfrage war die diese:
Seh geerhte Frau XXXX, sehr geehrter Herr Bierbach,
als Aktionär der Helkon Media AG i. I. bitte ich Sie um Auskunft über den Stand des Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich interessiert mich, wie Sie den zeitliche Rahmen des laufenden Insolvenzverfahren sehen? Bis wann kann mit einer weiteren Meldung zum Stand bzw. mit einem Abschluss des Verfahrens gerechnet werden?
Die Helkon Media AG hielt bis zur Insolvenzanmeldung eine 51%ige Beteiligung an der Newmarkt Capital Group, USA. Trotz intensiver Suche ist es mir nicht gelungen, Meldungen zum Verbleib dieser Beteiligung zu finden. Mir ist jedoch bekannt, dass die Helkon Media AG i. I zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr an der Newmarkt Capital Group beteiligt ist.
Können Sie mir Auskünfte über den Verbleib / Verkauf dieser Beteilgung geben? Konkret interessiert mich hier, ob diese Beteiligung jemals ein werthaltiges Asset der Insolvenzmasse dargestellt hat. Wann hat die Helkon Media AG i. I. diese Beteiligung abgegeben? Stehen Ihnen als Insolvenzverwalter aus dieser Abgabe der Beteiligung finanzielle Mittel zur Entschädigung der Gläubiger zur Verfügung?
Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
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