Ich glaube nicht, dass nach Schlussbesprechung und Testat noch der GB durchgelesen und korrigiert wird. Der GB bzw große Teile des GB sind ja nun Gegenstand der JAP, da kann nicht im Anschluss an das Testat nochmal gegengelesen werden, eine weitere kleine Auflage für Journalisten gedruckt werden etc. Und ja, ich glaube auch, dass ein Testat am 17.06. erteilt werden kann. Mein Blick darauf ist wie folgt: Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV und LB hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abzugeben. Dies gilt dann, wenn der BSV uneingeschränkt sein sollte. Damit er dies ist muss EY den KPMG-Bericht sehr wohl in die Prüfung einfliessen lassen, auch wenn der KPMG-Bericht aus einem ganz anderen Blickwinkel entstanden ist (forensischer Prüfung). Aber er kommt zu Erkenntnissen, die Schnittmengen mit der JAP haben zB beim Nachweis von Umsätzen, Saldenbestätigungen und IKS. Diese Erkenntnisse sind ggf wertaufhellend und nicht wertbegründend weshalb sie in die Beurteilung des JA 2019 einfliessen. EY wird sich mE deshalb viel Zeit lassen (s. Verschiebung der Bilanz-PK und ggf auch der Feststellung des JA durch AR) um die Aktualisierung des KPMG-Berichtes in Bezug auf die Elastic Engine noch berücksichtigen zu können. Sollte dieser positiv ausfallen könnte EY ggf uneingeschränkt testieren. Auch in diesem Fall wäre das Testatsdatum eher im Juni als im April 2020. Denn alle Erkenntnisse die bis dahin von EY im Rahmen der JAP gewonnen wurden und die den Abschluss 2019 betreffen werden mit einbezogen. Auf gut deutsch: Wenn der KPMG-Bericht das Datum Juni 2020 trägt aber das EY-Testat auf den 1. Mai 2020 fällt, dann darf der KPMG-Bericht nicht mehr berücksichtigt werden. Daher wird die Reihenfolge sein: Schlussbesprechung mit Vorstand und ggf AR-Vorsitzendem sowie Prüfungsausschussvorsitzendem. Dann Testat. Dann Bilanz-AR-Sitzung zur Feststellung des JA. Dann Bilanz-PK. Eine adhoc-Pflicht eines uneingeschränkten Testats geht mE nicht, da dies erst nach der Bilanz-AR-Sitzung überhaupt geschehen kann und zu vermuten ist, dass die die Bilanz-PK sehr (!) zeitnah nach der Bilanz-AR-Sitzung stattfindet. Die Frage ob bereits ein drohendes eingeschränktes Testat bereits vor Bilanz-AR-Sitzung per adhoc in der speziellen Situation in der sich wirecard befindet veröffentlicht werden müsste finde ich spannend, habe aber leider keine Lösung für diese Frage. |