Weil ich mich mit den ad hoc Verpflichtungen nicht so gut auskenne.
Kann es sein, dass der Bericht wenn er fertig ist, auch der BaFin, dem Wirtschaftsprüfer, und vor allem der Staatsanwaltschaft vor Veröffentlichung übermittelt werden kann/soll/muss?
Sollte es ein Ermittlungsverfahren geben, könnte es dann nicht sein, dass in dem Bericht Erkenntnisse stehen, die einer strafrechtlichen Aufarbeitung dienlich sind.
Ich mein wenn wirecard wirklich erpresst wurde, will man vielleicht nicht durch die Veröffentlichung des Berichtes potentielle Täter vorinformieren mit Infos aus dem Bericht.
Sind nur Gedankenspiele und bin niemanden bös wenn er sie in der Luft zerfetzt. PS bin da übrigens steinhoff geschädigt ;) dort hat es auch über ein Jahr gedauert bis der forensische Bericht fertig war. Bislang gibt es aber nur eine ca 13 Seiten lange Zusammenfassung, weil man eigene Regressforderungen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen (in Holland denke ich) nicht gefährden mag.
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