STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS N.V. - ZUSTIMMUNG DER FINANZGLÄUBIGER FÜR BESTIMMTE VERGLEICHE ERHALTEN
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "Steinhoff" oder die "Steinhoff-Gruppe") und die ehemalige südafrikanische Holdinggesellschaft der Steinhoff-Gruppe, Steinhoff International Holdings Proprietary Limited ("SIHPL"), geben das folgende Update zu Steinhoffs globalem Vergleich über laufende und anhängige Rechtsstreitigkeiten (der "Globale Rechtsstreitvergleich").
Update zur Zustimmung der Finanzgläubiger zu bestimmten Vergleichen
Steinhoff bezieht sich auf die öffentlichen Bekanntmachungen vom 15. Dezember 2021.
Am 15. Dezember 2021 gab Steinhoff bekannt, dass Trevo Capital Limited ("Trevo") und bestimmte andere nicht-qualifizierende SIHPL-Kläger ihre bedingte Unterstützung für den S155-Vorschlag vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter aufschiebender Bedingungen am oder vor dem 11. Januar 2022 bestätigt haben, es sei denn, die Parteien verzichten darauf oder verlängern sie ("SIHPL NQC-Vergleich"). Eine der aufschiebenden Bedingungen war, dass Steinhoff von seinen Finanzgläubigern die erforderliche Unterstützung für den SIHPL NQC Vergleich erhält.
Am 15. Dezember 2021 gab Steinhoff gesondert bekannt, dass die Parteien, einschließlich der ehemaligen Eigentümer des Tekkie Town Geschäfts, unter anderem zugestimmt haben, ihren Widerspruch gegen den S155 Vorschlag zurückzuziehen und ihren Liquidationsantrag gegen SIHNV zurückzuziehen ("TT Vergleich"), jeweils unter der Voraussetzung, dass Steinhoff die erforderliche Unterstützung der Finanzgläubiger für den TT Vergleich und die Umsetzung des Global Litigation Vergleichs erhält. Sowohl der SIHPL NQC-Vergleich als auch der TT-Vergleich stehen unter dem Vorbehalt, dass der globale Rechtsvergleich bis zum 30. Juni 2022 umgesetzt wird.
Als Update zur Umsetzung der Bedingungen für diese bedingten Vergleiche berichtet Steinhoff, dass der Schwellenwert, der erforderlich ist, um die notwendige Unterstützung der Finanzgläubiger sowohl für den SIHPL NQC Vergleich als auch für den TT Vergleich zu erhalten, erreicht wurde. Die formale Abstimmung über die Zustimmung der Finanzgläubiger bleibt bis zum 30. Dezember 2021 offen.
Quelle: DGAP.de |