in Bayern
Das Landesamt für Verfassungsschutz stellt die AfD in Bayern als Gesamtpartei unter Beobachtung. Das Abhören der Telefone ist nun genauso erlaubt, wie der Einsatz von V-Leuten.
Der bayerische Verfassungsschutz nimmt die AfD Bayern als Gesamtpartei ins Visier. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Abend unter Berufung auf einen Sprecher des bayerischen Innenministeriums berichtete, ist die Beobachtung schon angelaufen.
Jetzt auch Telefonüberwachung der AfD möglich
Zunächst hatte der Münchner Merkur berichtet. Bislang stehen im Freistaat nur Einzelpersonen, die formal aufgelöste AfD-Gruppierung "Flügel" und die Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" unter Beobachtungsstatus. Dieser Status bedeutet, dass die Verfassungsschützer bei Bedarf auch nachrichtendienstliche Mittel anwenden dürfen wie Telefonüberwachung oder Einsatz von V-Leuten.
Hauptfrage: Steht die AfD im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung?
Laut Verfassungsschutz sei der vor allem im Flügel "vertretene ethnisch homogene Volksbegriff" problematisch, er stehe "im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", zitiert die SZ. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD-Bundespartei und ihre Jugendorganisation bereits im März 2021 zum Beobachtungsobjekt gemacht. Länder wie Baden-Württemberg und jüngst Hessen zogen auf Landesebene nach.
AfD-Landtagsabgeordnete werden aber nicht beobachtet
Ausgenommen von der Beobachtung sind die AfD-Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Sie sind laut Ministeriumssprecher von ihrem freien Mandat geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hatte für die nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten hohe Hürden aufgestellt. |