Die Beträge, die auf dem steuerfreien Einlagenkonte der Post eingehen sind bereits versteuert ! Vielleicht verstehen das einige vom Prinzip her nicht. Nehmen wir zum Vergleich einen Kaufmann, der eine Inhaberfirma hat. Hier zahlt der Kaufmann für seinen Geschäftsbetrieb Steuern aber nicht noch einmal zusätzlich auf den Nettoertrag aus seinem Geschäftzsbetrieb als Einkommenssteuer. Genau so ist es bei der Post, die bereits als das zu versteuernde Einkommen der Inhaber, die die Aktionäre sind, Steuern gezahlt hat und anschließend diese versteuerte Summe auf das, weil bereits besteuerte Einkommen, nun steuerfreie Einlagenkonto überweist. Hintergrund für diese Vorgehensweise ist die Absicht, dass diese Summe nicht auf die Körperschaft angerechnet werden soll und so die Körperschaftssteuer nicht um diese versteuerte Summe anwachsen soll. Der Unterschied besteht im Aktienkurs. Wird diese Summe auf die Körperschaft angerechnet, so eröht sich der Wert der Aktie rein rechnerisch um den entsprechenden Wert in EpS. Dieser Wert wird aber gar nicht dem Wert der Firma hinzugerechnet bevor er dann an die Aktionäre ausgezahlt wird. Die Folge davon ist, dass der Kurswert der Firma nur um die Dividendenzahlung vermindert wird und nur diese Verminderung Berücksichtigung findet. Ohne die Nutzung des steuerfreien Einlagenkontos würde zum Stichtag der Bilanz diese Summe dem Firmenwert addiert werden müssen und zum Zahltag der Dividende entsprechend vermindert werden. Andere Firmen umgehen diese Klippen und zahlen die Dividende brutto aus, so dass nicht die Firma diesen Betrag ihrem Wert gutschreiben muss und der Aktionär die Versteuerung selbst übernimmt. In diesen Fällen wird nicht der Nettobetrag der Dividende vom Kaufpreis abgezogen.
Alles Gute
Der Chartlord
P.S. Ganz wild sind die Fälle in denen die Aktien verschenkt werden, hier beträgt der Anschaffungspreis satte null Euro und kann per se nicht vermindert werden. Sollte da etwa die Schenkungssteuer nacherhoben werden ? Aber ich warte nur (vergeblich) darauf, dass da einer Hand anlegen will. |