Das ist nicht ganz richtig. Die Banken, die die unterliegenden Aktien für die ADRs/GDRs halten, haben die Stimmrechte. Die Frage ist, ob sie selber abstimmen oder den Halter der ADRs/GDRs abstimmen lassen. Ich halte ein Teil meiner Aktien bei Interactive Brokers und ich konnte bereits für Norilsk Nickel online abstimmen. Ich konnte unter anderem wählen, ob die Dividende ausbezahlt werden soll oder nicht. Ebenso konnte ich gegen das Übernahmeangebot für Vedanta abstimmen. Bei Gazprom konnte ich aber nicht abstimmen. Ich habe aber den ADR Vertrag zwischen BNY Mellon und Gazprom nicht gelesen, es kann sein, dass bei Gazprom die Abstimmungsrechte für unterliegende Aktien in Verwahrung schon immer eingefroren waren. Was jetzt kommt ist, dass diese ganzen unterliegenden Aktien diese Rechte per Gesetz verlieren, solange sie in der Verwahrung liegen, die für Deckung der ADRs/GDRs bestimmt ist. Bei allen ADRs/GDRs. Du musst diese Aktien in einem C-Konto haben, damit sie diese Rechte wieder erlangen. |