Am 11.1.2012 wird der aktuellen Plannung nach die California Energy Comission über die Anfrage der Solar Trust of America entscheiden inwiefern die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Maßstab für das Genehmigungsverfahren für ein solarthermisches Kraftwerk (Ridgecrest) waren auch für photovoltaische Anlagen gelten. Die Entscheidung dürfte dann auch für die übrigen Kraftwerksstandorte maßgeblich sein. Damit geht es meiner Ansicht nach um einen wesentlichen Teil der Vertragsverhandlungen zwischen der Solar Millennium und der Solarhybrid AG. Nämlich um die Frage, ob die Solarhybrid AG nach Übernahme der Projekte mit den Genehmiungsverfahren für PV-Anlagen von vorne beginnen müsste oder bisher erhaltene Genehmigungen für CSP-Anlagen verwenden kann. Das könnte auch der Grund sein warum, entgegen der Planung der Vertragspartner, die Verhandlungen weiter andauern. Daher könnte ich mir vorstellen, dass erst nach dem hearing, also ca. ab dem 12.01.2012 die due dilligence sinnvoll abgeschlossen werden kann, sofern nicht noch weitere Punkte für den Verkauf der 2,25 GW US-Projektpipeline der Überprüfung bedürfen. Ausschnitt aus der "[Proposed] Commission Decision": Solar Trust of America (STA) filed a motion asking the Energy Commission to find that Section 25502.3 of the Warren-Alquist Act allows a photovoltaic electrical generating facility to voluntarily submit to the Commission’s exclusive certification jurisdiction. (Der Komission wird folgende Entscheidung empfohlen:) For the foregoing reasons, we affirm that Section 25502.3 includes photovoltaic electric generating facilities. http://www.energy.ca.gov/sitingcases/...1-12-05_Proposed_Decision.pdf Schönes Wochenende! ----------- Hier könnte Ihre Signatur stehen! |