Ich halte diesen Absatz aus 2018, S 281 in Hinblick auf die HV für sehr wichtig!!!
"Ereignisse nach Ablauf der Berichtsperiode - CVA
In den neuen Finanzierungsdokumenten wurden auch die europäischen externen Finanzgläubiger des Konzerns berücksichtigt, die ihre Unterstützung für die Ernennung von Paul Copley und David Pauker unterstreichen.
Insbesondere gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Restrukturierungsdokumente (wie in den CVAs erwähnt) werden die Kosten für die im Rahmen der Restrukturierung wiederhergestellten Schulden steigen, wenn die Hauptversammlung nicht beschließt, Paul Copley oder David Pauker (oder keinen von ihnen) in den Aufsichtsrat zu bestellen.
Konkret:
(i) der Zinssatz für die rekonstituierten Verbindlichkeiten von SEAG und SFHG um 5% pro Jahr (von 7,875% bis 10,75% PIK pro Jahr (je nach Fall) auf 12,875% bis 15,75% PIK pro Jahr (je nach Fall)) erhöht würde, wobei diese erhöhten Zinssätze auch rückwirkend für den Zeitraum gelten, der in jedem relevanten Umstrukturierungsdokument angegeben ist; und
(ii) die Obergrenze für Rückflüsse gegen die Gesellschaft von 5% pro Jahr auf 10% pro Jahr in Bezug auf das SEAG Contingent Payment Undertaking (wie in den CVAs definiert) erhöht wird, und eine Obergrenze von 10% pro Jahr wird auf Rückflüsse gegen die Gesellschaft in Bezug auf das Contingent Payment Undertaking 2021/2022, das Contingent Payment Undertaking 2023 und das SIHPL Contingent Payment Undertaking (wie in den CVAs definiert) angewendet.
Die zur Vervollständigung der CVAs erforderlichen Schritte sind komplex und länderübergreifend, so dass ein Risiko hinsichtlich der steuerlichen Folgen entsteht.
Der Konzern hat in zahlreichen Ländern mit professionellen Steuerberatern zusammengearbeitet, um die steuerlichen Konsequenzen zu ermitteln und sicherzustellen, dass das mit der Restrukturierung verbundene Risiko minimiert wird.
Im Rahmen der Lock-Up-Vereinbarung werden verschiedene neu gegründete Unternehmen in den Konzern eingebracht, bei denen Steenbok Newco 3 Limited das Unternehmen ist, für das Nominierungsrechte für die Gläubiger innerhalb des SEAG-Konzerns geschaffen werden.
Die Nominierungsrechte der Gläubiger des SEAG-Konzerns werden für diese Gläubiger in einer Reihe von Tochtergesellschaften der Steenbok Newco 3 Limited repliziert.
Die Gläubigernominierungsrechte für Steenbok Newco 3 Limited bestehen für bis zu 4 der 6 Vorstandsmitglieder auf Initiative der jeweiligen Gläubiger und in Abstimmung mit der Gesellschaft.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Nominierungen zu widersprechen.
Widerspricht die Gesellschaft einer erfolgten Nominierung, haben die Gläubiger das Recht, eine neue Nominierung vorzunehmen.
Darüber hinaus hat die Gesellschaft das Recht, Nominierte, die einmal bestellt wurden, abzulehnen.
Abhängig vom Grund der Entlassung, die Entlassung eines nominierten Gläubigers kann schwerwiegende Folgen im Rahmen der Lock-Up-Vereinbarung und anderer Finanzierungsdokumente haben (Folgen, auf die mit Zustimmung der Mehrheit der Kreditgeber verzichtet werden kann und die nicht im Falle einer Verletzung einer Treuhandpflicht gelten).
Die Gesellschaft besitzt letztlich sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich die Stimmrechte an der Steenbok Newco 3 Limited.
Die Gläubiger halten keine Beteiligungs- oder Stimmrechte an der Steenbok Newco 3 Limited."
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