...es macht null Unterschied ob man die ADR oder die KYG kauft ausser dass die ADR 8 nominale Aktien abbilden. Beides sind Derivate und beide sind über die Holding auf den Cayman Islands gelistet. Die würde im Fall eines Delistings die Titel in nominale Aktien umtauschen, was mit Wechselkursverlusten und ausserbörslichen Handelsgebühren verbunden wäre. Das findet frühestens 2025 statt, weil das betreffende Gesetz eine Übergangsfrist von drei Jahren ab 2022 vorsieht.
Was der Typ von der SEC vom Stapel gelassen hat ist also nichts als Panikmache. Der Holdings Report, den ich weiter oben gepostet habe, zeigt dass Alibaba den compliance rules jetzt schon gehorcht. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Alibaba von den USA delistet wird. Lediglich die Chinesen selber könnten das erzwingen, was sie aber nicht tun werden - denn damit würden sie ihren eigenen Markt komplett isolieren.
Die zunehmende Kontrolle über Internetbetriebe hängt auch mit den ständigen Angriffen der Amis zusammen - man befürchtet, ähnlichen Desinformationskampagnen ausgesetzt zu werden wie die USA selber. Darum jetzt diese content control Maßnahmen. |