Die Kanzlei Tilp führt aus, dass Ihnen "eine Bilanzexperten-Analyse vorliegt, auf deren Basis wir davon ausgehen, dass die Wirecard-Finanzberichte tatsächlich fehlerhaft sein könnten". Wenn dem so wäre (immer alles schön im Konjunktiv), stellt sich m. E. die Frage, ob und inwieweit nicht auch EY als WP WDI auf evtl. fehlerhafte Bilanzierung hinweisen sollte und / oder muss. Denn EY, die als renomierte Kanzlei mit Sicherheit auch Bilanzerxperten in Ihren Reihen haben, hätte dies doch im Rahmen der Prüfungen auch festgestellt, oder? Würde gern mal Eure Meinung hören
Ich will mich nicht weiter in Themen einlassen, die Wirecard mit Steinhoff vergleichen wollen. Das halte ich für bullshit. Niemand würde ein ARP über € 200Mio. starten und Aktien von derzeit Kursen von über € 100,-- zurückkaufen, wenn im Hinergrund tatsächlich Bilanzen manupuliert wären.
Da offensichtlich bei ARP täglich nur eine begrenzet Anzahl von Aktienkäufen möglich sind (hatte jemand in einme anderen Beitrag geschrieben), wäre doch mal folgendes von MB zu überlegen: Wirecard gewährt seiner MB Beteiligungsgesellschft einen Kredit in Höhe von - sagen wir mal - € 300 Mio. Das kann WDI leicht stemmen. Die Beteiligungsgesellschaft kann sodan Aktien von WDI kaufen und die Leerverkäufer in Zugzwang bringen. Den Kredit könnte die MB in Form von Aktien an WDI zurückgeben (? ich weiss nicht ob dies machbar ist). Also kaufe bei € 100, der Kurs geht -beispielsweise- auf € 150 nach oben. MB muss nur die Häfte der Aktien an WDI zurückgeben, die ander Hälfte bleibt bei der Beteiligungsgesellschaft. Wenn dies machbar wäre, würde MB vielleicht mehr Ruhe reinbringen, gleichzeitig das angekratze Vertrauen aufpolieren und hätte den Leerverkäufern ein Schnippchen geschlagen. Oder?
Gruß Member4 |