Man muss mal schauen, wofür die „Strafe“ im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängt wurde. Meines Wissens bezieht sie sich nur auf einen Teil der hubraumstärkeren Motoren. Da ist also noch Platz für weitere Bußgelder, z.B. auch im Zusammenhang mit dem Betrugsmotor EA189, den auch ich in meinem Audi habe (2.0TDI).
Zumindest kann Audi nicht mehr für den gleichen Sachverhalt noch einmal bestraft werden, doch wenn hier nach Motoren differenziert wurde, kann Audi ja durchaus noch weiteren Druck bekommen. Auch denke ich, dass die Bußgelder bis 5Tsd € noch verhängt werden können,ohne dass es eine Doppeltbestrafung wäre. Man müsste die tragenden Gründe für den jetzt geschlossenen Vergleich kennen, um beurteilen zu können, ob die dahinter stehenden Gedanken weitere Verfahren auslösen oder unterstützen könnten.
Von Interesse könnte der Vergleich auch sein für Schadensersatzklagen gegen Audi, wenn bzw soweit Audi Verschulden einräumt.
Wer also mehr weiß, bitte hier kundtun. |