@321cba Warum sollte man - als Altaktionär - das verhindern wollen? Bisher habe ich immer die Verwässerung mittels Vorkaufsrecht und anschließendem Kursfeuerwerk vergütet bekommen.
@Poldi2025 Deine These (Analyse) halte ich für sehr interessant. Dazu stellen ich mir folgenden Fragen: 1.) Muss ein Unternehmen seine Gewinne, in einer speziellen Produktsparte, durch überzogene Schadensersatzprozesse abschöpfen lassen? 2.) Ist es nicht sogar Pflicht der Geschäftsleitung in einem solchen Fall die Reißleine zu ziehen? 3.) Wie verträgt sich diese Entscheidung mit der Politik Trumps?
Meine Einschätzung: Eine Landwirtschaft mit dem Ziel der Massenproduktion, kann auf Herbizide und Fungizide nicht verzichten. Der "Ökobauer" mag mir gerne widersprechen. Meines Wissens gibt es aktuell kein besseres Produkt auf dem Markt. Dazu muss man die Nachteile für Ökologie und für den Menschen, vor allem bei unsachgemäßen Gebrauch, sehr genau abschätzen.
Die bisher gefällten Urteile lassen auf eine "politische Justiz" in den einzelnen Bundesstaaten schließen. Die kurze Amtszeit von Trump zeigt, dass er sich dieses Taktieren eben nicht gefallen lässt. Vielemehr greift er rigeros durch, wenn ein Bundesstaat meint die Belange der USA unter der Regierung Trump sabotieren zu können. Mancher Richter kann bereits ein Lied davon singen.
Zur Alternative China: Die Europäer sollten wissen, was in diesem sensiblen Bereich (Ernährung und Schädigung des Menschen) zu erwarten ist. Jeder informierte Mensch sollte wissen, dass die nach China entsorgten, nicht resyclingfähigen Kunststoffe, später als Kinderspielzeug zurückgekauft wurden.
PS: Danke Poldi für deinen Input zum Geschehen.
|