"wenn man von der Materie keine Ahnung hat ist es wohl besser nichts zu schreiben, bevor man falsches schreibt. Bei ToP Verträgen läuft das ein bisschen anders wie bei normalen Verträgen
sirhenry..ist doch völlig normal , dass man Anwälte auch einmal tauscht, oder sie anderen Fällen zuordnet. Eigentlich ist der Fall schon so gut wie gelaufen nach der Ablehnung des Einspruches von SW bei Gericht....oder nimmt hier jemand an, dass man einen Rechtsstreit gewinnen kann, wenn das Gericht schon den Einwand nicht akzeptiert?"
ein wohlgemerkt nur ein Argument von solarworld wurde zunächst vom richter nicht zugelassen. daraufhin haben die anwälte der sw gegen diese vorläufige Einschätzung widerspruch eingelegt die betreffenden unterlagen aufbearbeitet da ihres erachtens entsprechende wichtige Informationen bei dieser vorläufigen Einschätzung nicht berücksichtigt wurden. dies bewog im übrigen auch das der Analyst der sw zunächst herabgestuft hatte wegen des aus seiner sicht gestiegenen prozessrisikos umgehend die sw wieder heraufgestuft hat. und über eine entscheidung über diesen einspruch der sw die Zulassung dieses "Arguments" betreffend konnte zumindest ich bislang wenigstens noch nichts finden. solltest du etwas dbzgl. wissen so bitte quelle angeben.
und komm nicht wieder mit dem alten stand aus dem Juni.... der ist dann mal wieder Asbach uralt und ebenso falsch wie deine ehedem immer wieder getroffenen Falschaussagen z.b. zu den Bezugsrechten der altaktionäre die es ja wie du immer wieder behauptet hattest ja gar nicht gegeben hätte etc.etc..... |