"die dann schnell verkauft werden zum Tagespreis"
Sicher?
Und warum sollten die Käufer nicht aus einer Gruppierung der Gläubigerseite bestehen?
Ich habe - zumindest im deutschen Insolvenzrecht - schon Gläubiger gesehen, die nach der Schlussverteilung besser da standen als vor dem Insolvenzantrag. Risiko- und Deckungsbeiträge eingespart, Rückstellungen konnten auf Gläubigerseite aufgelöst und investiert werden, weniger Verwaltungsausgaben, Verkaufserlöse aus Buchwert-Platzierungen des Insolvenzverwalters und und und.
Mit Pauschalaussagen kommt man hier leider nicht zu einem sinnvollen Ergebnis. Man muss zudem auch die Bilanzen der Gläubiger anschauen, um die konkreten Auswirkungen zu verstehen. NmM.
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