...der Pennywerte in Insolvenz haben es in der Hand.
Seit dem Berichtstermin besteht für sie Einigkeit mit der Gläubigerversammlung bzgl. Abwicklung oder Fortführung der Aktiengesellschaft. Quelle siehe Paragraphen der InsO (Basiswissen für Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft, sollte man meinen).
In den meisten Fällen wird abgewickelt. Vor Allem dann, wenn eh kaum Mittel zur Verwertung da sind, um alle Verbindlichkeiten zu bedienen. So wie hier bei CDV. Alles hier nachlesbar...
Wer auf einen Zock hofft, darf das natürlich gerne tun. Nur muss man sich über seine Handlungen im Klaren sein, wenn man in künstliche Preise hinein kauft. Oder die Öffentlichkeit durch nicht der wirtschaftlichen Situation der AG zutreffende Informationen beglückt. Z.B, durch überteuerte Kursziele ohne jedwede Begründung. ;-) |