Werter User vertrauenv Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich, Rahmen meiner Möglichkeiten etwas helfen resp unterstützen kan mache ich das gerne. Ich werde jedoch "nicht", Namen von dafür qualifizierten Rechtsanwälten in das Forum stellen. Erlaube mir einige Gedanken dazu zu erwähnen. 1. Es liegt mir sehr fern, Aktionäre hier zu irgendwelchen juristischen Belangen zu ermuntern. Jeder Aktionär sollte selber entscheiden, was für Ihn das Beste ist. Im Gegenteil, der Ansatz der "IG" war ja eigentlich ehrenswert. die Angelegenheit vorerst im Sinne zugunsten der Aktionäre sachlich im konstruktiven Dialog zu lösen. (Von mir kein schlechtes Wort über die Fron-Arbeit der IG. Leider fehlte Ihnen wahrscheinlich das nötige Know-How und Fachwissen.) 2. Von Vorteil wäre es, wenn die Kernkompetenz des RA im Bereich der Gepflogenheiten (man könnte auch sagen Machenschaften) in der "Freiverkehrs-Szene" resp "Pink-Sheet" liegen würde. Selbstverständlich gehört auch das schweizerische Gesellschafts-Recht dazu. Von Vorteil wäre es vorallem auch darum, um "Kosten" für den Klienten zu sparen, wenn man einen RA auswählt der über die nötigen "intimen" Erfahrungen und Vorkentnisse verfügt. Ansonsten zahlt man "unnötige Kosten" für die Einarbeitung in diese doch sehr spezielle Materie. Grundlage solltejedoch sein, möglichst effizienz und ohne juristische Massnahmen und Rundumschläge, eine für den Aktionär bestmögliche Lösung in dieser Situation zu finden. Grüsse |