Qualitätsjournalismus. Klasse!
Können noch nicht mal die Steuerarten richtig auseinanderhalten und geben nur polemische Stimmungsmache der Opposition als klick-bait wieder. Das zu lesen, war Zeitverschwendung.
Es bleibt dabei, es gibt Ausnahmeregelungen und das ist halt so. Wenn die Nutzung überhand nimmt, steuert der Gesetzgeber nach und zieht die Grenzen neu. Manchmal dauert es etwas lange. Aber das hier hat er eben so umgesetzt beim letzten Mal und in 2021 bereits deutlich verschärft, so wie jetzt vorgesehen. Wenn dabei diese Lücke geblieben ist, dann bewusst. Und das ist legal nutzbar, wenns richtig gemacht wird, und hat dann eben auch nichts mit Steuerhinterziehung zu tun.
Sich über sowas aufzuregen, zeugt von wenig Sachkenntnis. Das ist ja nicht schlimm, wenn man sich damit nicht auskennt. Aber dann sollte man sich darüber nicht so lautstark echauffieren.
Auch ist der thematische Fokus auf den einen Deal völlig falsch. Die Baustellen bei der GrESt sind zT andere und dem vorgelagert und betreffen eine Vielzahl kleinerer Fälle, die in Summe vermutlich viel mehr Gewicht haben. Bei Interesse z.B. mal "einheitliches Vertragswerk" oder "einheitlicher Vertragsgegenstand" nachschlagen oder sich mal die Bewertung der Grundstücke ansehen, wenn man einen Fall von 1 Abs. 2a, 2b oder 3 hat... da kann man halt nicht Kaufpreis mal x % nehmen... Dort geht die Finanzverwaltung in vielen Fällen noch nicht genug ins Detail. |