Der Beschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen wurde doch auf der HV angenommen. Es ist ja wohl klar das dann auch mit einer Gerichtsverhandlung zu rechnen ist. Ich verstehe wirklich nicht warum einige sich durch diese "Headline" verunsichern lassen.
Ich halte meine Anteile und nutze den "Kurssturz" zum nachlegen. :-) |