Das was man hier so liest, lässt einem die Haare zu Berge stehen.
Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz und das deutete sich an, mit einem Antrag eines Aktionärs letztes Jahr, der gleichzeitig wohl Gläubiger war und mit dem früheren Organ Roppelt verbandelt war oder auch noch ist. Dieser Roppelt hat die Kiste leergeräumt. Dies versucht die Gesellschaft nun über den Insolvenzverwalter über das schon vor der Insolvenz laufendem Verfahren zurückzuholen.
Vom "Acker" hat sich wohl niemand gemacht, da sich die Anschriften in HH änderten, nach meiner Recherche. Aber die Börse hätte über den Insolvenzverwalter zustellen können, da dieser aktuell ausschließlich empfangsberechtigt ist. Vor allem wenn sich die Anschrift während eines Insolvnezverafhrens ändert.
Dubios sind die Kommentare hier, weil die wenigstens die Rechtsgrundlagen verstehen. Eine Falle sehe ich bei weitem nicht. Ist auch widersprüchlich, denn geblökt wurde hier doch immer.
Nun werden die Gläubiger bedient, wenn das Gerichtsverfahren gegen die alten Organe erfolgreich ist. Wenn der Insolvenzverwalter noch mit der Bafin entsprechend verhandelt und das machen im Normalfall die Verwalter, dann wird sich die Bafin mit einer kleinen Auskehrung begnügen müssen. So, dass vielleicht noch Aktionäre bedient werden könnten. Wobei Bußgelder nachrangige Forderungen darstellen, die erst befriedigt werden, wenn der Rest der unbestrittenen Gläubiger bedient wurden. |