wären hier viele nicht investiert ;-)
Die SAICA in Südafrika sieht sein Wirken aber "leider" etwas anders:
„Johannesburg, 24. Mai 2021: Die Statuten des South African Institute of Chartered Accountants (SAICA) (2020) (Absatz 17 des Anhangs 4) erlauben die Abgabe öffentlicher Erklärungen durch den Chief Executive Officer (CEO) der SAICA über die Einleitung von Beschwerden, Ermittlungen oder Maßnahmen gegen ein Mitglied, sobald ein Entwurf einer Anklageschrift oder eine Anklageschrift gegen das betreffende Mitglied vorliegt und die Angelegenheit, die Beschwerde, die Ermittlung oder die Maßnahme nach Ansicht des CEO im öffentlichen Interesse liegt.
Im Juni 2019 prüfte der SAICA-Vorstand den Austritt von Markus Jooste aus der SAICA, beschloss jedoch, seinen Austritt nicht anzunehmen und seine Mitgliedschaft bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen ihn auszusetzen. Die Entscheidung des Vorstands, den Austritt von Herrn Jooste nicht anzunehmen und seine Mitgliedschaft bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen ihn auszusetzen, wurde gemäß der SAICA-Satzung 32 (Fassung 2018) getroffen und als solche den Anwälten von Herrn Jooste mitgeteilt.
Die SAICA informiert hiermit die Interessengruppen und die Öffentlichkeit, dass nach einer umfangreichen Untersuchung gegen Herrn Jooste Anklage wegen Fehlverhaltens erhoben wurde.
Herrn Jooste wird Folgendes vorgeworfen:
dass er sich in einer Art und Weise verhalten hat, die nach Ansicht des Ausschusses für berufliches Verhalten oder des Disziplinarausschusses diskreditierend, unehrenhaft, unehrlich, regelwidrig oder unwürdig ist oder die das Institut herabwürdigt oder den Beruf des Wirtschaftsprüfers in Verruf bringt; und/oder dass er es versäumt hat, die grundlegenden Prinzipien des SAICA Professional Code of Conduct for Chartered Accountants ("der Kodex") zu wahren und zu befolgen, indem er: Anklagepunkt 1 1.1 Herr Jooste beging eine Pflichtverletzung im Sinne von par. 34.10 der Statuten (21. September 2016), indem er gegen seine Verpflichtungen zur Einhaltung von Abschnitt 100.1 in Verbindung mit Abschnitt 100.5, Abschnitt 110: Integrität, Abschnitt 120: Objektivität, Abschnitt 140: Vertraulichkeit und Abschnitt 150: Berufliches Verhalten des Kodex verstoßen hat; und/oder 1.2 Herr Jooste hat eine Pflichtverletzung im Sinne von Absatz 34.10 der Geschäftsordnung (21. September 2016) begangen, indem er gegen Abschnitt 100.1 in Verbindung mit Abschnitt 360: Reaktion auf Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften des Kodex verstoßen hat, da er als Wirtschaftsprüfer Kenntnis von Verstößen oder vermuteten Verstößen gegen das Finanzmarktgesetz 19 von 2012 hatte und es dennoch versäumt hat, darauf zu reagieren; und/oder 1.3 Herr Jooste hat eine Pflichtverletzung im Sinne von Par. 34.12 der Satzung (21. September 2016) begangen, indem er sich in einer Art und Weise verhalten hat, die diskreditierend, unehrenhaft, unehrlich, unregelmäßig oder unwürdig ist oder die SAICA herabwürdigt oder den Beruf des Wirtschaftsprüfers in Verruf bringt, indem er Insiderinformationen genutzt hat, um andere Personen absichtlich von Investitionen in Steinhoff abzuhalten.
Anklagepunkt 2: 2.1 Herr Jooste beging eine Pflichtverletzung im Sinne von par. 34.10 der Statuten (21. September 2016), indem er gegen Abschnitt 100.1 in Verbindung mit Abschnitt 100.5, Abschnitt 110: Integrität, Abschnitt 120: Objektivität und Abschnitt 150: Berufliches Verhalten des Kodex verstoßen hat; und/oder 2.2 Herr Jooste hat eine Pflichtverletzung im Sinne von Par. 34.10 der Geschäftsordnung (21. September 2016) begangen, indem er einen Verstoß gegen Abschnitt 100.1 in Verbindung mit Abschnitt 360: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften des Kodex begangen hat, da er als Wirtschaftsprüfer von der Nichteinhaltung oder vermuteten Nichteinhaltung von Abschnitt 22 (1) des Companies Act 71 von 2008 wusste und dennoch nicht darauf reagierte; und/oder 2.3 Herr Jooste hat eine Pflichtverletzung im Sinne von Par. 34.12 der Satzung (21. September 2016) begangen, indem er sich in einer Art und Weise verhalten hat, die diskreditierend, unehrenhaft, unehrlich, unregelmäßig oder unwürdig ist oder die SAICA herabwürdigt oder den Beruf des Wirtschaftsprüfers in Verruf bringt, da er wusste oder vernünftigerweise wissen konnte, dass Steinhoff zu dem Zeitpunkt, als Mayfair Speculators weitere Vorschüsse von Investec in Form einer Kreditinanspruchnahme beantragt hatte, einer verstärkten Prüfung durch seinen externen Wirtschaftsprüfer wegen Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung ausgesetzt war.
Anklagepunkt 3: 3.1 Herr Jooste hat eine Pflichtverletzung im Sinne von Par. 34.10 der Geschäftsordnung (21. September 2016) begangen, indem er gegen Abschnitt 100.1 in Verbindung mit Abschnitt 100.5, Abschnitt 110: Integrität, Abschnitt 120: Objektivität und Abschnitt 150: Berufliches Verhalten des Kodex verstoßen hat; und/oder 3.2 Herr Jooste hat eine Pflichtverletzung im Sinne von Par. 34.10 der Satzung (21. September 2016) begangen, indem er gegen Abschnitt 100.1 in Verbindung mit Abschnitt 360: Reaktion auf Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften des Kodex verstoßen hat, da er als Wirtschaftsprüfer Kenntnis von Verstößen oder vermuteten Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften hatte und es dennoch versäumt hat, darauf zu reagieren; und/oder 3.3 Herr Jooste hat eine Pflichtverletzung im Sinne von Par. 34.12 der Satzung (21. September 2016) begangen, indem er sich in einer Weise verhalten hat, die diskreditierend, unehrenhaft, unehrlich, unregelmäßig oder unwürdig ist oder die das Institut herabwürdigt oder den Beruf des Wirtschaftsprüfers in Verruf bringt, indem er als geschäftsführender Direktor von Mayfair Speculators die Ausschüttung der Sachdividende an Mayfair Holdings genehmigte, obwohl er wusste, dass der Kurs der Steinhoff-Aktie durch ihm bekannte Sachverhalte wahrscheinlich erheblich negativ beeinflusst werden würde.
Anklagepunkt 4: 4.1 Herr Jooste beging eine Zuwiderhandlung im Sinne von par. 34.10 der Geschäftsordnung (21. September 2016 UND 21. Mai 2018), indem er gegen Abschnitt 100.1 in Verbindung mit Abschnitt 100.5, Abschnitt 110: Integrität, Abschnitt 120: Objektivität, Abschnitt 130: Fachkompetenz und Sorgfalt, Abschnitt 140: Vertraulichkeit und Abschnitt 150: Berufliches Verhalten des Kodex verstoßen hat; und/oder 4.2 Herr Jooste hat eine Zuwiderhandlung im Sinne von Par. 34.10 der Geschäftsordnung (21. September 2016 UND 21. Mai 2018) begangen, indem er gegen Abschnitt 100.1 in Verbindung mit Abschnitt 360 des Kodex verstoßen hat: Als Reaktion auf die Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften hat er als Wirtschaftsprüfer verschiedene buchhalterische Unregelmäßigkeiten in den Jahresabschlüssen von Steinhoff gekannt oder hätte kennen müssen und hat es dennoch versäumt, diese offenzulegen, und hat stattdessen falsche Angaben zu diesen buchhalterischen Unregelmäßigkeiten und zum Vorliegen von Beweisen gemacht, um die Unregelmäßigkeiten zu widerlegen und sich selbst von jeglichem Fehlverhalten zu entlasten; und/oder 4.3 Herr Jooste hat eine Zuwiderhandlung im Sinne von Par. 34. 12 der Satzung (21. September 2016 UND 21. Mai 2018) begangen, indem er sich in einer Art und Weise verhalten hat, die diskreditierend, unehrenhaft, unehrlich, irregulär oder unwürdig ist oder die SAICA herabwürdigt oder den Beruf des Wirtschaftsprüfers in Verruf bringt, indem er gegenüber dem Prüfungsausschuss von Steinhoff und/oder Steinhoff International Holdings Proprietary Limited und gegenüber dem Parlament wesentliche Falschdarstellungen in Bezug auf die angeblichen Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung in den Jahresabschlüssen von Steinhoff und/oder Steinhoff International Holdings Proprietary Limited gemacht hat.
Gemäß der SAICA-Satzung hat Herr Jooste 21 (einundzwanzig) Tage Zeit, um gegenüber SAICA auf die oben genannten Vorwürfe zu antworten. Sobald seine Antwort auf die Vorwürfe eingegangen ist, wird das SAICA-Sekretariat die Antwort prüfen und die Angelegenheit zur Entscheidung vor den Ausschuss für berufliches Verhalten bringen.
Über SAICA Das South African Institute of Chartered Accountants (SAICA), Südafrikas führender Wirtschaftsprüferverband, ist weithin als eines der weltweit führenden Institute für Rechnungswesen anerkannt. Das Institut bietet eine breite Palette von Unterstützungsdiensten für mehr als 50 000 Mitglieder und Partner, die als Chartered Accountants (CAs[SA]) sowie als Associate General Accountants (AGAs[SA]) und Accounting Technicians (ATs[SA]) tätig sind. Sie bekleiden Positionen als CEOs, MDs, Board Directors, Business Owner, Chief Financial Officers, Auditors und Führungskräfte in allen Bereichen des Handels und der Industrie und spielen eine wichtige Rolle in der hochdynamischen Geschäftswelt und der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.“
https://www.saica.org.za/news/...oceedings-against-mr-markus-jooste-2 |