- ebenfalls bereits gestern - schon darauf hingewiesen dass Biontech als Aktiengesellschaft kapitalmarktrechtlichen Regeln unterworfen ist. Insbesondere der Ad Hoc-Publizitätspflicht, welche gebietet dass kursrelevante Neuigkeiten ad hoc (also unverzüglich) publiziert werden müssen sobald sie dem Unternehmen bekannt sind. Sicher, da lässt sich mit rechtlichem Beistand die ein oder andere Stunde, ggf. auch ein Tag, rausholen und argumentieren dass das trotzdem noch "unverzüglich" war. Die Vorstellung, dass Biontech bereits die Studiendaten hat und diese mal eben bis nach der US-Wahl zurückhalten kann/darf, ist aber trotzdem Quatsch. Damit machte sich der Vorstand straf- und haftbar. Das wird niemand wollen, egal ob man damit dann wohl oder übel potentiell Einfluss auf die US-Wahl nimmt, oder nicht. |