Eine Forderung kann dann verbucht werden, wenn die zugrundeliegende "Leistung" vorliegt. Wenn die Leistung allein die Zulassung ist, kann man die Forderung bereits nach 2020 einbuchen. Allerdings wäre ja das Zahlungsziel ungewöhnlich lang, bis zum April. Besser wäre wahrscheinlich ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Den bucht man gegen Ertrag dann ins alte Jahr. Und im neuen Jahr bucht man dann die Forderung (Rechnung) über die Milestonezahlung gegen den ARAP ein. Dann könnte man ein normales Zahlungsziel (30 oder 60 Tage) nehmen und die Milestone-Rechnung könnte ein 2021er Datum tragen. Aber ich schätze mal, dass die mit dem Jahresabschluss 2020 noch nicht soweit sind. Normal ist, dass der per 31.03.2021 vorliegen muss. Wenn Unternehmen schnell wachsen... klemmt's verwaltungstechnisch manchmal noch an der einen oder anderen Stelle. Da muss man einfach Gelduld haben. Und ich habe jetzt einfach mal für mich beschlossen, Geduld zu haben. Schaun mer mal... Das ganze sieht doch ziemlich gut aus... |