dazu brauchst du einen zulässigen nachweis! 1. wer war dein gesprächspartner? (der nachweis ist schon schwer im nachhinein. ) 2. war er befugt aussagen zu tätigen, konnte er das beurteilen? in welcher funktion erfolgte die aussage? 3. mitschneiden ohne ankündigung ist nicht zulässig, also gespräch als "gedächtnisprotokoll " aufschreiben. beispiel...wie so eben telefonisch besprochen, erwarten sie die vorlage der bilanzen bis ...... ich werde mich dem entsprechend einrichten... 4. diese protokoll auch dem gesprächsteilnehmer zusenden, mit der bitte um mögliche korrekturen... (einschreiben! ob er antwortet ist gar nicht so interessant, ist auch gut... nur wenn er antwortet) - bis auf das einschreiben (das macht man mit guten geschäftspartnern nicht) ist alles ein normaler ablauf geschäftlicher besprechungen 5. und nun kannst DU anrufen! -hallo, hier ist dr egon ...
dr egon, rechtlich etwas auszusetzen?
je nach "laune" kannst du ja noch termine für eine rückantwort setzen. aber eine gute geschäftliche beziehung wird es dann bestimmt nicht mehr... ist es doch bisher einseitig auch schon nicht?
in deinem sinne lollollol du bekommst schon wieder kostenlose hinweise!
frag mal unseren schöffel, stoffel nee schöffen dazu. der hatte einen leergang ...
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