archon versteht das thema nicht. "Man beachte, es herrscht Publizitätspflicht (Ad-Hoc, Director Dealing) , da das Listing in GS angestrebt ist. Andere Pflichten für das Segment müssen noch nicht erfüllt werden (veröffentlichung GB HJB etc.) erst nach dem Listing."
das einzige problem entsteht aus dem bestätigten WPP, wenn man ihn verändern wollte (sollte). ein größeres wenn nicht. denke der kann nur neu werden, wenn man ihn noch braucht. eine veröffentlichungspflicht des GB besteht grundsätzlich nach 12 monaten, zum stichtag (hier 31.12.). geprüft bei erfolgtem listing (da dann sogar direkt danach), oder ungeprüft wenn nicht (auf injex bezogen). das hat nichts mit dem segment zu tun. wir sind ja schon im IV. quartal.
lieber archon, liebes cleverle, bitte zeigt mit weitere verpflichtungen auf. also dann, vom start up unternehmen in den generalstandard? eventuell steht aber das listing kurz bevor? nö, glaube ich nicht. dann bestehen viele pflichten!!! deshalb wünsche ich mir ein listing lieber heute als morgen. |