"Man beachte, es herrscht Publizitätspflicht (Ad-Hoc, Director Dealing) , da das Listing in GS angestrebt ist. Andere Pflichten für das Segment müssen noch nicht erfüllt werden (veröffentlichung GB HJB etc.) erst nach dem Listing.
Wenn die Lage so mies und aussichtslos wäre, wäre schon längst die Inso vermeldet worden! Keiner schlägt sich 1 Jahr mit einem nicht zu rettenden Start Up herum!"
rede nicht drumherum. welche publizitätspflicht soll es bei einer anstrebung geben??? das tritt doch erst ein, wenn der nächste schritt vollzogen werden soll. als voraussetzung... das sehe ich vorerst nicht.
dann dieser unfug mit dem startup! (siehe auch hompage) im generalstandard kann kein startupuntenehmen gelistet werden. dort sind 3 jahre bestand voraussetzung. deshalb werden die alten geschichten immer auf die füße fallen. |